Abteilungen

    Hier finden Sie alle (Fach-)Abteilungen der Kreisverwaltung. Wählen Sie die von Ihnen gesuchte Abteilung aus und erfahren Sie, wo Sie diese im Kreishaus finden und welche Leistungen von ihr erbracht werden.

    / Umschreibung ausländische Führerscheine Afghanistan/Irak/Syrien

    Zuständige Mitarbeiter

    Frau Linda Bieck

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    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 08
    Stockwerk: EG
    Uhlandstraße 2
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    Frau Celine Döngi

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    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 09
    Stockwerk: EG
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    Frau Saskia Hess

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    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 09
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    Frau Laura Wahl

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    Raum-Nr.: 08
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    Leistungsbeschreibung

    Umschreibung ausländischer Führerscheine,


     


    das Wichtigste zuerst: Ja - Sie können den Führerschein umtauschen. Aber Sie müssen:


     



    • Die theoretische Prüfung wiederholen

    • Die praktische Prüfung wiederholen


     


    Leider haben wir kein Umschreibungs-Abkommen mit den o.g. Ländern die eine prüfungsfreie Umschreibung erlauben. Jedoch ist die eigentliche Ausbildung (mit Nachtfahrten, Autobahnfahrten etc.) nicht zu wiederholen.


    - Hier ist jedoch zu erwähnen, dass jeder Fahrlehrer einige Fahrstunden benötigen wird, um die Fahreignung des Antragstellers zu prüfen. -


    Wir haben Ihnen bei den "Formularen" ein Info-Blatt (Info ausländische Fahrerlaubnis) zum Ausdrucken bereitgestellt.


    Auch in Englisch.


     

    Welche Unterlagen werden benötigt?



    • Ihren aktuellen Führerschein im Original




    • Eine Übersetzung des Führerscheines mit Erläuterung der jeweiligen Klassen (vorzugsweise vom ADAC, Adresse ersehen Sie im unten)




    Alternativ kann auch ein internationaler Führerschein - ausgestellt vom Heimatland - als Übersetzung dienen




    • Eine Kopie des Reisepasses / Ausweises aus dem Heimatland oder eine Duldung




    • Den Antrag auf Umschreibung (erhalten Sie bei den Fahrschulen)




    • Ein Sehtest




    • Ein Erste-Hilfe-Kurs




    • Ein biometrisches Passbild




    • Eine persönlich abgegebene  Unterschrift




    • Erklärung über den Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis*




    *Einen Vordruck hierfür erhalten Sie bei unserer Führerscheinstelle. Gerne übersenden wir diesen auch per Post nach Antragstellung


     


     


     


     


    ADAC Pfalz


    Abt. Verkehr


    Europastr. 1


    D - 67433 Neustadt /Wstr.


    Tel. +49 (06321) 8905 – 23


     


    E-mail:


     


    More information at: https://www.adac.de

    Welche Gebühren fallen an?

    Die Kosten für die Umschreibung belaufen sich bei unserer Behörde auf 42,60 €

    Rechtsgrundlage

    §31 Fahrerlaubnisverordnung

    Anträge / Formulare

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