⇑ / Abbruchgenehmigung
Zuständige Mitarbeiter
Frau Carmen Appelmann-Arm
Besucheradresse
Gebäude: KreishausRoom Nr.: 232
Floor: 2. OG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden

Details

Frau Annette Buschmann

Frau Dunja Demmer
Besucheradresse
Gebäude: KreishausRoom Nr.: 220
Floor: 2. OG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden

Postfach
Postfach 12 8067285 Kirchheimbolanden
Details

Herr Sebastian Ehrhart
Besucheradresse
Gebäude: KreishausRoom Nr.: 229
Floor: 2. OG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden

Postfach
Postfach 12 8067285 Kirchheimbolanden
Details

Herr Uwe Welker

Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Für die Beseitigung von Anlagen, einschließlich baulicher Anlagen, gelten u. a. auch die Regelungen der Landesbauordnung.
Eine Abbruchgenehmigung ist regelmäßig nicht erforderlich. Unabhängig davon ist die Standsicherheit benachbarter Gebäude seitens des Bauherrn zu prüfen, wenn diese aneinander gebaut sind oder der Baugrund dazu Anlass gibt.
Ist für die Beseitigung der Anlage eine Genehmigung, Erlaubnis oder Zustimmung nach anderen Vorschriften erforderlich, so muss diese vorliegen, bevor mit der Beseitigung begonnen wird. Dies richtet sich je nach Einzelfall, z. B. nach Denkmalschutz-, Naturschutz- oder Abfallrecht.
Die Untere Bauaufsichtbehörde der
- Kreisverwaltung
- ggf. Stadtverwaltung