Abteilungen

    Hier finden Sie alle (Fach-)Abteilungen der Kreisverwaltung. Wählen Sie die von Ihnen gesuchte Abteilung aus und erfahren Sie, wo Sie diese im Kreishaus finden und welche Leistungen von ihr erbracht werden.

    / Abfall und Umweltschutz / Tier-, Pflanzen- und Naturschutz / Akteneinsicht in archivierte Bauakten (Bauaktenarchiv)

    Zuständige Mitarbeiter

    Frau Sonja Hartmüller

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    Besucheradresse

    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 203
    Stockwerk: 2. OG
    Uhlandstraße 2
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    Postfach

    Postfach 12 80
    67285 Kirchheimbolanden
    Details

    Frau Sabine Heucher

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    Besucheradresse

    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 203
    Stockwerk: 2. OG
    Uhlandstraße 2
    67292 Kirchheimbolanden Adresse in Google Maps anzeigen
    Details

    Frau Gabriele Schmitt

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    Postadresse

    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 203
    Stockwerk: 2. OG
    Uhlandstraße 2
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    Details

    Herr Uwe Welker

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    Postadresse

    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 219
    Stockwerk: 2. OG
    Uhlandstraße 2
    67292 Kirchheimbolanden Adresse in Google Maps anzeigen
    Details

    Leistungsbeschreibung

    Im Rahmen von Bauvorhaben werden Akten angelegt, welche die im Zusammenhang mit dem Vorhaben entstandenen Dokumente erhalten.

    Berechtigte Personen können in die Bauakten bestehender Gebäude Einsicht nehmen.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Donnersbergkreis

    Eigentumsnachweis und/oder Vollmacht mit Personalausweis sind bei Akteneinsicht vorzulegen

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    Eine Akteneinsicht wird ermöglicht, wenn die Berechtigung durch einen schriftlichen Eigentumsnachweis glaubhaft gemacht wird, zum Beispiel in Form eines

    • aktuellen Grundbuchauszugs,
    • eines Kaufvertrags,
    • eines Erbscheines oder
    • eines Grundsteuerbescheides.

    Bei der beabsichtigten Einsichtnahme durch Dritte kann eine Einverständniserklärung der Eigentümerin bzw. des Eigentümers oder der Verfügungsberechtigten erforderlich werden.

    Welche Gebühren fallen an?

    Für einen Informationszugang auf Antrag nach dem Landestransparenzgesetz gilt:

    Rechtsgrundlage

    Formulare

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