Abteilungen

    Hier finden Sie alle (Fach-)Abteilungen der Kreisverwaltung. Wählen Sie die von Ihnen gesuchte Abteilung aus und erfahren Sie, wo Sie diese im Kreishaus finden und welche Leistungen von ihr erbracht werden.

    / Hunde: gewerbsmäßige Zucht oder Haltung - Erlaubnis

    Zuständige Mitarbeiter

    Frau Ingrid Bernhard

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    Postadresse

    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 003
    Stockwerk: UG
    Uhlandstraße 2
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    Details

    Frau Dr. Ute Stauffer-Bescher

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    Postadresse

    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 003
    Stockwerk: UG
    Uhlandstraße 2
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    Frau Dr. Christine Zwerger

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    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 004
    Stockwerk: UG
    Uhlandstraße 2
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    Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie Hunde gewerbsmäßig halten möchten oder züchten, benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.

    Voraussetzungen

    • Die für die Tätigkeit verantwortliche Person muss auf Grund ihrer Ausbildung oder ihres bisherigen beruflichen oder sonstigen Umgangs mit Tieren die für die Tätigkeit erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen. Der Nachweis hierüber ist auf Verlangen in einem Fachgespräch bei der zuständigen Behörde zu führen.
    • Die für die Tätigkeit verantwortliche Person muss die erforderliche Zuverlässigkeit aufweisen.
    • Die der Tätigkeit dienenden Räume und Einrichtungen müssen eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Ernährung, Pflege und Unterbringung der Tiere ermöglichen.

    Die Erlaubnis kann, soweit es zum Schutz der Tiere erforderlich ist, unter Befristungen, Bedingungen und Auflagen erteilt werden.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Donnersbergkreis

    Dies gilt für die gewerbsmäßige Haltung und Zucht von allen Wirbeltieren.

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    Dem Antrag sind Nachweise über die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich der persönlichen Sachkunde der verantwortlichen Person sowie der Eignung der Räume und Einrichtungen beizufügen.

    Welche Gebühren fallen an?

    Die Erlaubnis ist kostenpflichtig. Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweils geltenden Landesverordnung über Gebühren in Verbindung mit dem Besonderen Gebührenverzeichnis (Rahmensatz: 18,50 € bis 370,00 €).

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Es sind keine Fristen vorgesehen, jedoch darf mit der Tätigkeit nur dann begonnen werden, wenn eine gültige Erlaubnis vorliegt.

    Rechtsgrundlage

    Anträge / Formulare

    Spezielle Hinweise für - Kreis Donnersbergkreis

    Antrag auf Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz

    Was sollte ich noch wissen?

    Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig vor der beabsichtigten Aufnahmen der Tätigkeit bei der zuständigen Behörde nach den Anforderungen.

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