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Zuständige Mitarbeiter
Frau Milena Hahnenberger

Frau Kerstin Lüke

Herr Jörg Sasser

Frau Lilia Strese
Postadresse
Gebäude: KreishausRoom Nr.: 229a
Floor: 2. OG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden

Details

Herr Uwe Welker

Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Eine Baumaßnahme wirkt sich oft auf die Nachbargrundstücke des Baugrundstückes aus. Deshalb gibt es Vorschriften, die dem Schutz der Nachbarn dienen (sog. nachbarschützende Vorschriften). Hierzu zählen z. B. die vorgeschriebenen Abstandsflächen vor Gebäuden. Nur auf die Verletzung von solchen Vorschriften kann sich ein Nachbar mit Erfolg berufen.
Rechtsgrundlage
Im Bauordnungsrecht entfalten Normen Drittschutz, die dem Schutz von Leib, Leben oder Eigentum dienen. Dies trifft etwa auf Vorschriften über Standsicherheit baulicher Anlagen sowie über Abstandsflächen zu. Auch diejenigen Regelungen zum abwehrenden Brandschutz, die das Übergreifen eines Brandes auf das Nachbargrundstück verhindern sollen, haben nachbarschützenden Charakter.
Im Bauplanungsrecht (Baugesetzbuch, Baunutzungsverordnung) ist im Einzelfall zu prüfen, ob eine Festsetzung Nachbarschutz entfaltet.