Deine Möglichkeiten bei uns

    Du hast Interesse an einem – auch in Krisenzeiten – sicheren und abwechslungsreichen Job? Du hast Freude an der Arbeit mit anderen Menschen? Du suchst Herausforderungen und möchtest deine Fähigkeiten entdecken? Dann bist Du bei uns genau richtig!

    Bewirb Dich jetzt für eine Ausbildung oder ein Studium im Bereich Verwaltung oder Soziales. Zu unseren aktuell angebotenen Ausbildungsberufen gelangst Du hier.

    Egal welchen Abschluss du hast, ob Sekundarabschluss I, Fachhochschulreife oder Allgemeine Hochschulreife. Wir bieten Dir bei uns viele Möglichkeiten für eine Ausbildung oder ein Studium. Genauere Informationen findest Du in den unten verlinkten Infobroschüren.

    Solltest Du Interesse haben, bist Dir aber mit deinem Berufswunsch noch nicht sicher? Kein Problem. Teste es bei uns im Rahmen eines Praktikums aus. Hier geht’s zur Bewerbung für Dein Praktikum.

     Was macht die Kreisverwaltung Donnersbergkreis als Ausbildungs- oder Praxisbetrieb besonders?

    -       ein Ausbildungskonzept, welches durch unsere Auszubildenden und Studierenden erarbeitet wurde

    -       regelmäßiger und offener Austausch mit und unter den Auszubildenden und Studierenden

    -       Einbindung der Auszubildenden und Studierenden in verschiedensten Projekten

    -       sehr gute Übernahmechancen und die Möglichkeit auf Verbeamtung nach der Ausbildung/dem Studium

    -       Weiterbildungsmöglichkeiten nach der Ausbildung/dem Studium

    Du hast noch weitere Fragen zu einem dieser Themen? Dann wende Dich gerne telefonisch oder per E-Mail an Herrn Aaron Sprenger (06352 710 121; ).


    Folgende Ausbildungs- oder Studiengänge bieten wir an:

    Bachelor of Arts (BA) im Studiengang Verwaltung oder Verwaltungsinformatik (Beamtin/Beamter im 3. Einstiegsamt)

    • Ausbildungsbeginn: 01. Juli jeden Jahres
    • Ausbildungsdauer: 3 Jahre, duales Studium
    • Verdienst (brutto -Stand 12/2022): 1.357,85 € (Anwärtergrundbetrag)
    • Schulbildung: Allgemeine Hochschulreife
    • Praktische Ausbildung: Kreisverwaltung Donnersbergkreis (13 Monate) sowie eine Gastausbildung in einer anderen Behörde (2 Monate)
    • Theoretische Ausbildung: Zentrale Verwaltungsschule Mayen (21 Monate) und Kommunales Studieninstitut (KSI) Ludwigshafen


    Ausbildung als Verwaltungswirtin bzw. Verwaltungswirt (Beamtin/Beamter im 2. Einstiegsamt)

    • Ausbildungsbeginn: 01. Juli (je nach Bedarf; voraussichtlich wieder 2026)
    • Ausbildungsdauer: 2 Jahre, duale Ausbildung
    • Verdienst (brutto - Stand 12/2022): 1.321,65 € (Anwärtergrundbetrag)
    • Schulbildung: Fachhochschulreife
    • Praktische Ausbildung: Kreisverwaltung Donnersbergkreis (11 Monate) sowie eine Gastausbildung in einer anderen Behörde (2 Monate)
    • Theoretische Ausbildung: Zentrale Verwaltungsschule Mayen (11 Monate) und Kommunales Studieninstitut (KSI) Ludwigshafen


    Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte bzw. Verwaltungsfachangestellter (Fachrichtung Kommunalverwaltung)

    • Ausbildungsbeginn: 01. August jeden Jahres
    • Ausbildungsdauer: 3 Jahre
    • Verdienst (brutto - Stand 04/2022): 1.068,26 € - 1.164,02 € (gestaffelt nach Lehrjahr)
    • Schulbildung: Sekundarabschluss I (mittlere Reife)
    • Praktische Ausbildung: Kreisverwaltung Donnersbergkreis
    • Theoretische Ausbildung: Berufsbildende Schule II und Kommunales Studieninstitut (KSI) Kaiserslautern


    Ausbildung als Fachinformatikerin bzw. Fachinformatiker (Fachrichtung Kommunalverwaltung)

    • Ausbildungsbeginn: 01. August (alle 3 Jahre; voraussichtlich wieder 2026)
    • Ausbildungsdauer: 3 Jahre
    • Verdienst (brutto - Stand 04/2022): 1.068,26 € - 1.164,02 € (gestaffelt nach Lehrjahr)
    • Schulbildung: Sekundarabschluss I (mittlere Reife)
    • Praktische Ausbildung: Kreisverwaltung Donnersbergkreis
    • Theoretische Ausbildung: Berufsbildende Schule I - Technik in Kaiserslautern


    Bachelor of Arts (BA) im Studiengang Soziale Arbeit

    • Studienbeginn: 01. Oktober (alle 3 Jahre; voraussichtlich wieder 2026)
    • Studiendauer: 3,5 Jahre
    • Verdienst: Taschengeld i.H.v. 565,00 € sowie Übernahme der Studiengebühren
    • Schulbildung: Allgemeine Hochschulreife
    • Praktische Ausbildung: Kreisverwaltung Donnersbergkreis (Jugendamt)
    • Theoretische Ausbildung: Internationale Hochschule (IU) in Mainz


    Persönliche Anforderungen für alle Ausbildungsberufe:

    • Freundlichkeit und Kommunikationsfähigkeit – im Umgang mit den Bürgerinnen und Bürgern
    • Teamfähigkeit – für ein gutes Miteinander mit Kolleginnen und Kollegen
    • Sorgfalt – um Gesetze und Vorschriften fehlerfrei anzuwenden
    • Verantwortungsbewusstsein – um Entscheidungen anhand der Gesetze zu treffen
    • Gute Deutschkenntnisse – zur Kommunikation (schriftlich und verbal)
    • Kenntnisse der Datenverarbeitung – um die Verwaltungsprogramme anzuwenden
    • Lernbereitschaft – um immer auf dem aktuellen Stand zu sein

    Haben wir dich von einer Ausbildung oder einem Studium bei uns überzeugt? Dann genieße die Vorteile des öffentlichen Dienstes und bewirb dich jetzt über unser Bewerbungsportal für Deine Ausbildung oder Dein Studium ab 2024.

    Schwerbehinderte und ehrenamtlich engagierte Jugendliche werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.

    Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

    / Überwachung der Arzneimittelanwendung beim Nutztier

    Zuständige Mitarbeiter

    Frau MVDr. Zuzana Müller

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    Besucheradresse

    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 003
    Stockwerk: UG
    Uhlandstraße 2
    67292 Kirchheimbolanden Adresse in Google Maps anzeigen

    Postfach

    Postfach 12 80
    67285 Kirchheimbolanden
    Details

    Frau Ines Ritter

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    Frau Dr. Eva Rompa

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    Raum-Nr.: 003
    Stockwerk: UG
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    Leistungsbeschreibung

    Halter von lebensmittelliefernden Tieren müssen bei der Anwendung von Arzneimitteln zahlreiche gesetzliche Vorschriften beachten. Diese dienen dem Verbraucherschutz und dem Schutz der Tiere. Zu den Pflichten der Tierhalter gehören unter anderem umfangreiche Dokumentationspflichten über die Anwendung von Arzneimitteln.

    Zu den lebensmittelliefernden Tieren zählen folgende Tierarten, unabhängig davon, ob sie als landwirtschaftliche Nutztiere oder Hobbytiere gehalten werden:

    Equiden (Pferd, Pony, Esel, etc.), Rinder, Ziegen, Schafe, Schweine, Geflügel (außer Ziervögel, Singvögel, Brieftauben), Kaninchen (außer nicht zur Schlachtung vorgesehene Kaninchen), Wild, Fische (außer Zierfische) und Bienen.


    Dokumentationspflichten


    Für Halter von lebensmittelliefernden Tiere gilt: 

    Jeder Erwerb und jede Anwendung eines Arzneimittels müssen dokumentiert werden! 


    Ausgenommen sind Arzneimittel, die für den Verkehr außerhalb der Apotheken freigegeben sind. Rechtliche Grundlage ist die Tierhalter-Arzneimittelanwendungs- und Nachweisverordnung.


    1. Nachweise über den Erwerb sind Abgabebelege des Tierarztes, Rechnungen, Quittungen der Apotheke und Lieferscheine.
    2. Nachweis für die Anwendung ist eine ausgefüllte Bestandsbuchseite, die folgende Angaben enthalten muss: 
      • Anzahl, Art, Identität und Standort der Tiere
      • Bezeichnung und verabreichte Menge des Arzneimittels, Datum der Anwendung, Wartezeit in Tagen, Name der Person, die das Arzneimittel angewendet hat
    1. Die Nachweise müssen vollständig, übersichtlich und allgemein verständlich sein und mindestens fünf Jahre aufbewahrt werden.


    Werden Impfstoffe vom Tierhalter selbst angewandt, ist hierfür ein von einem Tierarzt erstellter Anwendungsplan erforderlich (§44 Tierimpfstoffverordnung). Dieser ist fünf Jahre aufzubewahren. Der Tierhalter ist verpflichtet, jede Anwendung zu dokumentieren (Bezeichnung des Impfstoffes, Menge und Chargenbezeichnung, Zeitpunkt und Art der Anwendung, Anzahl und nähere Bezeichnung der Tiere, Name der Person, die die Anwendung durchgeführt hat).


    Tierhalter, die berufs- oder gewerbsmäßig Nutztiere halten, die dem Antibiotikaminimierungskonzept unterliegen (§ 58 TAMG), müssen zweimal jährlich ihre Therapiehäufigkeit kontrollieren, mit den Kennzahlen abgleichen und dies unverzüglich in ihren betrieblichen Unterlagen aufzeichnen. 


    Betriebskontrollen


    Zur Überwachung der Arzneimittelanwendung bei lebensmittelliefernden Tieren können Betriebskontrollen durchgeführt werden. Die Betriebskontrollen finden grundsätzlich unangekündigt zu normalen Betriebszeiten statt. Kontrolliert werden hauptsächlich die im Betrieb vorhandenen Arzneimittel, die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben (nach Tierarzneimittelgesetz und EU-Verordnung 2019/6 für Tierarzneimittel) bei der Arzneimittelanwendung, Aufzeichnungen und Dokumente.

    Nach § 72 und §73 des TAMG hat die zuständige Behörde im Rahmen der Arzneimittelkontrolle das Recht, Grundstücke und Betriebsräume zu betreten und Proben zu ziehen. Der Tierhalter ist verpflichtet, dies zu dulden und bei der Kontrolle mitzuwirken (§74). 

    Formulare

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