Deine Möglichkeiten bei uns

    Du hast Interesse an einem – auch in Krisenzeiten – sicheren und abwechslungsreichen Job? Du hast Freude an der Arbeit mit anderen Menschen? Du suchst Herausforderungen und möchtest deine Fähigkeiten entdecken? Dann bist Du bei uns genau richtig!

    Bewirb Dich jetzt für eine Ausbildung oder ein Studium im Bereich Verwaltung oder Soziales. Zu unseren aktuell angebotenen Ausbildungsberufen gelangst Du hier.

    Egal welchen Abschluss du hast, ob Sekundarabschluss I, Fachhochschulreife oder Allgemeine Hochschulreife. Wir bieten Dir bei uns viele Möglichkeiten für eine Ausbildung oder ein Studium. Genauere Informationen findest Du in den unten verlinkten Infobroschüren.

    Solltest Du Interesse haben, bist Dir aber mit deinem Berufswunsch noch nicht sicher? Kein Problem. Teste es bei uns im Rahmen eines Praktikums aus. Hier geht’s zur Bewerbung für Dein Praktikum.

     Was macht die Kreisverwaltung Donnersbergkreis als Ausbildungs- oder Praxisbetrieb besonders?

    -       ein Ausbildungskonzept, welches durch unsere Auszubildenden und Studierenden erarbeitet wurde

    -       regelmäßiger und offener Austausch mit und unter den Auszubildenden und Studierenden

    -       Einbindung der Auszubildenden und Studierenden in verschiedensten Projekten

    -       sehr gute Übernahmechancen und die Möglichkeit auf Verbeamtung nach der Ausbildung/dem Studium

    -       Weiterbildungsmöglichkeiten nach der Ausbildung/dem Studium

    Du hast noch weitere Fragen zu einem dieser Themen? Dann wende Dich gerne telefonisch oder per E-Mail an Herrn Aaron Sprenger (06352 710 121; ).


    Folgende Ausbildungs- oder Studiengänge bieten wir an:

    Bachelor of Arts (BA) im Studiengang Verwaltung oder Verwaltungsinformatik (Beamtin/Beamter im 3. Einstiegsamt)

    • Ausbildungsbeginn: 01. Juli jeden Jahres
    • Ausbildungsdauer: 3 Jahre, duales Studium
    • Verdienst (brutto -Stand 12/2022): 1.357,85 € (Anwärtergrundbetrag)
    • Schulbildung: Allgemeine Hochschulreife
    • Praktische Ausbildung: Kreisverwaltung Donnersbergkreis (13 Monate) sowie eine Gastausbildung in einer anderen Behörde (2 Monate)
    • Theoretische Ausbildung: Zentrale Verwaltungsschule Mayen (21 Monate) und Kommunales Studieninstitut (KSI) Ludwigshafen


    Ausbildung als Verwaltungswirtin bzw. Verwaltungswirt (Beamtin/Beamter im 2. Einstiegsamt)

    • Ausbildungsbeginn: 01. Juli (je nach Bedarf; voraussichtlich wieder 2026)
    • Ausbildungsdauer: 2 Jahre, duale Ausbildung
    • Verdienst (brutto - Stand 12/2022): 1.321,65 € (Anwärtergrundbetrag)
    • Schulbildung: Fachhochschulreife
    • Praktische Ausbildung: Kreisverwaltung Donnersbergkreis (11 Monate) sowie eine Gastausbildung in einer anderen Behörde (2 Monate)
    • Theoretische Ausbildung: Zentrale Verwaltungsschule Mayen (11 Monate) und Kommunales Studieninstitut (KSI) Ludwigshafen


    Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte bzw. Verwaltungsfachangestellter (Fachrichtung Kommunalverwaltung)

    • Ausbildungsbeginn: 01. August jeden Jahres
    • Ausbildungsdauer: 3 Jahre
    • Verdienst (brutto - Stand 04/2022): 1.068,26 € - 1.164,02 € (gestaffelt nach Lehrjahr)
    • Schulbildung: Sekundarabschluss I (mittlere Reife)
    • Praktische Ausbildung: Kreisverwaltung Donnersbergkreis
    • Theoretische Ausbildung: Berufsbildende Schule II und Kommunales Studieninstitut (KSI) Kaiserslautern


    Ausbildung als Fachinformatikerin bzw. Fachinformatiker (Fachrichtung Kommunalverwaltung)

    • Ausbildungsbeginn: 01. August (alle 3 Jahre; voraussichtlich wieder 2026)
    • Ausbildungsdauer: 3 Jahre
    • Verdienst (brutto - Stand 04/2022): 1.068,26 € - 1.164,02 € (gestaffelt nach Lehrjahr)
    • Schulbildung: Sekundarabschluss I (mittlere Reife)
    • Praktische Ausbildung: Kreisverwaltung Donnersbergkreis
    • Theoretische Ausbildung: Berufsbildende Schule I - Technik in Kaiserslautern


    Bachelor of Arts (BA) im Studiengang Soziale Arbeit

    • Studienbeginn: 01. Oktober (alle 3 Jahre; voraussichtlich wieder 2026)
    • Studiendauer: 3,5 Jahre
    • Verdienst: Taschengeld i.H.v. 565,00 € sowie Übernahme der Studiengebühren
    • Schulbildung: Allgemeine Hochschulreife
    • Praktische Ausbildung: Kreisverwaltung Donnersbergkreis (Jugendamt)
    • Theoretische Ausbildung: Internationale Hochschule (IU) in Mainz


    Persönliche Anforderungen für alle Ausbildungsberufe:

    • Freundlichkeit und Kommunikationsfähigkeit – im Umgang mit den Bürgerinnen und Bürgern
    • Teamfähigkeit – für ein gutes Miteinander mit Kolleginnen und Kollegen
    • Sorgfalt – um Gesetze und Vorschriften fehlerfrei anzuwenden
    • Verantwortungsbewusstsein – um Entscheidungen anhand der Gesetze zu treffen
    • Gute Deutschkenntnisse – zur Kommunikation (schriftlich und verbal)
    • Kenntnisse der Datenverarbeitung – um die Verwaltungsprogramme anzuwenden
    • Lernbereitschaft – um immer auf dem aktuellen Stand zu sein

    Haben wir dich von einer Ausbildung oder einem Studium bei uns überzeugt? Dann genieße die Vorteile des öffentlichen Dienstes und bewirb dich jetzt über unser Bewerbungsportal für Deine Ausbildung oder Dein Studium ab 2024.

    Schwerbehinderte und ehrenamtlich engagierte Jugendliche werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.

    Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

    / Berufliche Aufstiegsfortbildungsförderung beantragen

    Zuständige Mitarbeiter

    Frau Manuela Ringelsbacher

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    Postadresse

    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 109
    Stockwerk: 1. OG
    Uhlandstraße 2
    67292 Kirchheimbolanden Adresse in Google Maps anzeigen
    Details

    Frau Dagmar Stahl

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    Besucheradresse

    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 112
    Stockwerk: 1. OG
    Uhlandstraße 2
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    Postfach

    Postfach 12 80
    67285 Kirchheimbolanden
    Details

    Leistungsbeschreibung

    Mit der Aufstiegsfortbildungsförderung, dem sogenannten Aufstiegs-BAföG, können Sie eine finanzielle Unterstützung erhalten, um sich für Fach- und Führungspositionen oder für die berufliche Selbstständigkeit zu qualifizieren. Rund 700 Fortbildungsabschlüsse einer höherqualifizierten Berufsbildung können gefördert werden, zum Beispiel:

    • Meisterin oder Meister
    • Fachwirtin oder Fachwirt
    • Technikerin oder Techniker
    • Erzieherin oder Erzieher

    Sie können nur zwischen Aufstiegsfortbildungen wählen, für die Sie die berufliche Vorqualifikation besitzen.

    Die berufliche Aufstiegsfortbildung kann Sie unterstützen durch:

    • Beiträge zu Ihren Maßnahmekosten
    • Beiträge zu Ihrem Lebensunterhalt

    Sie können die Aufstiegsfortbildung in Vollzeit oder berufsbegleitend in Teilzeit absolvieren. Sie können die Unterstützung auch für mehrere Abschnitte beantragen. Ihre Fortbildung muss von einem Träger angeboten werden, der dafür geeignet ist, zum Beispiel von einem

    • öffentlichen Träger,
    • staatlich anerkannten Träger oder
    • zertifizierten Träger.

    Sie können eine Förderung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis zu 15.000 EUR erhalten. Die Hälfte davon ist ein Zuschuss, die andere Hälfte ein Darlehen, das Sie zurückzahlen müssen. Bei erfolgreichem Abschluss kann Ihnen ein Teil des Darlehens erlassen werden. Bei Existenzgründung kann Ihnen unter bestimmten Umständen das gesamte Darlehen erlassen werden.

    Ebenso wird Ihre fachpraktische Arbeit gefördert, die Sie zum Beispiel im Rahmen der Meisterprüfung erstellen. Dafür können Sie bis zur Hälfte der notwendigen entstandenen Materialkosten erhalten, höchstens jedoch bis zu 2.000 EUR, hälftig als Zuschuss, hälftig als Darlehen.

    Mit der Bewilligung der Aufstiegsfortbildungsförderung haben Sie Anspruch auf den Abschluss eines Darlehensvertrages mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Ihr Darlehen ist während der Dauer der Fortbildung und einer anschließenden Karenzzeit von 2 Jahren zins- und tilgungsfrei.

    Beiträge zum Lebensunterhalt können Sie nur beantragen, wenn Sie Ihre Fortbildung in Vollzeit absolvieren. Als Elternteil eines oder mehrerer Kinder erhalten Sie einen höheren Zuschuss. Alleinerziehende erhalten einen monatlichen Kinderbetreuungszuschlag für jedes Kind unter 14 Jahren.

    Wenn Sie anderes Einkommen oder Vermögen haben, wird Ihnen dies angerechnet. Auch andere staatliche Leistungen, wie zum Beispiel Arbeitslosengeld, müssen Sie bei der Antragstellung angeben. Unterhalt, der Ihnen gezahlt wird, müssen Sie nicht zurückzahlen.

    Auch als Ausländerin oder Ausländer können Sie die Aufstiegsfortbildungsförderung erhalten, wenn Sie zum Beispiel:

    • Angehörige der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sind oder
    • über bestimmte Aufenthaltstitel oder eine Daueraufenthaltserlaubnis verfügen oder
    • sich insgesamt 3 Jahre im Inland aufgehalten haben und erwerbstätig waren.

    Rechtsgrundlage

    Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz - AFBG

    Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz - AFBG

    Was sollte ich noch wissen?

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

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