Mitarbeiter(innen) A - Z

    Hier finden Sie alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung. Wählen Sie den von Ihnen gesuchten Mitarbeiter oder die gesuchte Mitarbeiterin direkt aus oder lassen Sie sich alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer Abteilung oder eines Referates anzeigen.


    / Gesundheit und Vorsorge / Behinderung / Eingliederungshilfe für Erwachsene mit Behinderungen oder für Minderjährige mit körperlichen, geistigen oder Sinnesbeeinträchtigungen beantragen

    Zuständige Mitarbeiter

    Frau Kathrin Baumgart

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    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 101
    Stockwerk: 1.OG
    Uhlandstraße 2
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    Postfach

    Postfach 12 80
    67285 Kirchheimbolanden
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    Frau Stefanie Bergsträßer

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    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 101
    Stockwerk: 1. OG
    Uhlandstraße 2
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    Postfach

    Postfach 12 80
    67285 Kirchheimbolanden
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    Frau Manuela Betz

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    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 103
    Stockwerk: 1. OG
    Uhlandstraße 2
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    Postfach 12 80
    67285 Kirchheimbolanden
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    Herr Christoph Fetzer

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    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 102
    Stockwerk: 1. OG
    Uhlandstraße 2
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    Postfach

    Postfach 12 80
    67285 Kirchheimbolanden
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    Frau Daniela Fuchs

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    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 103
    Stockwerk: 1. OG
    Uhlandstraße 2
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    Funktion

    Referatsleitung Eingliederungshilfe

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    Frau Sophie Hein

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    Raum-Nr.: 101
    Stockwerk: 1. OG
    Uhlandstraße 2
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    Postfach 12 80
    67285 Kirchheimbolanden
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    Frau Melissa Hofmann

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    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 103
    Stockwerk: 1. OG
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    Postfach 12 80
    67285 Kirchheimbolanden
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    Herrn Bernd Kyas

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    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 104
    Stockwerk: 1.OG
    Uhlandstraße 2
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    Postfach 12 80
    67285 Kirchheimbolanden
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    Frau Esther Lawall

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    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 104
    Stockwerk: 1.OG
    Uhlandstraße 2
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    67285 Kirchheimbolanden
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    Frau Kerstin Mühlbach

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    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 116
    Stockwerk: 1. OG
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    Frau Teres Rodekamp

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    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 104
    Stockwerk: 1.OG
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    Postfach 12 80
    67285 Kirchheimbolanden
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    Leistungsbeschreibung

    Die Leistungen der Eingliederungshilfe sollen eine umfassende Teilhabe von Menschen mit wesentlichen Behinderungen in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens ermöglichen.

    Die Leistungen der Eingliederungshilfe werden in 4 Leistungsgruppen eingeteilt:

    • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation 
    • Leistungen zur Teilhabe an Bildung
    • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
    • Leistungen zur Sozialen Teilhabe

    Die Leistungen können Sie unter anderem dabei unterstützen, die Aufgaben des täglichen Lebens zu bewältigen. Dazu können zum Beispiel folgende Leistungen der Eingliederungshilfe gehören:

    • Wohnen
    • Finanzen
    • Haushaltsführung
    • Freizeitgestaltung
    • Förderung privater Kontakte und Hobbies
    • Ämtergänge (Vorbereitung und Unterstützung), sofern nicht Aufgabe einer gesetzlichen Betreuerin oder eines gesetzlichen Betreuers
    • Mobilität
    • Elternassistenz
    • Unterstützung in der Schule, Hochschule oder für die Weiterbildung im Beruf
    • Unterstützung in der Kindertagesstätte
    • Hilfsmittel
    • Förderung der Verständigung
    • Arbeit
    • besondere Wohnform

    Die Leistungen sind individuell ausgestaltet.

    Sie erhalten Leistungen der Eingliederungshilfe, sofern Sie die erforderliche Leistung nicht von anderen Sozialleistungs- oder Rehabilitationsträgern, zum Beispiel der Krankenkasse, dem Rentenversicherungsträger, der Agentur für Arbeit, dem Unfallversicherungsträger, erhalten.

    Die Kosten für die Leistungen übernimmt der zuständige Träger der Eingliederungshilfe. Die Bundesländer legen fest, wer Träger der Eingliederungshilfe ist.

    Bei den Leistungen der Eingliederungshilfe müssen Sie grundsätzlich einen Beitrag aus Ihrem Einkommen sowie aus Ihrem Vermögen, sofern es eine festgesetzte Grenze überschreitet, zahlen. Relevant ist dabei das Einkommen und Vermögen des leistungsbeziehenden Menschen mit Behinderungen sowie bei minderjährigen Leistungsberechtigten der Eltern. Einige Leistungen sind beteiligungsfrei, zum Beispiel heilpädagogische Leistungen, Hilfen zur Schulbildung und Leistungen zur Sozialen Teilhabe für noch nicht eingeschulte leistungsberechtigte Personen.

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Sie müssen bei der zuständigen Stelle einen Antrag stellen. Dieser kann formlos sein.
    • Bitte wenden Sie sich an die für Sie zuständige Stelle, um zu erfahren, welche Unterlagen Sie zusätzlich einreichen müssen. Es kann sein, dass die Behörde Sie bittet, ein Formular zu verwenden.

    Rechtsgrundlage

    Anträge / Formulare

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