⇑ / Gesundheit und Vorsorge / Behinderung / Eingliederungshilfe für Erwachsene mit Behinderungen oder für Minderjährige mit körperlichen, geistigen oder Sinnesbeeinträchtigungen beantragen
Zuständige Mitarbeiter
Frau Kathrin Baumgart
Besucheradresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 101
Stockwerk: 1.OG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden

Postfach
Postfach 12 8067285 Kirchheimbolanden
Details

Frau Stefanie Bergsträßer
Besucheradresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 101
Stockwerk: 1. OG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden

Postfach
Postfach 12 8067285 Kirchheimbolanden
Details

Frau Manuela Betz
Besucheradresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 103
Stockwerk: 1. OG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden

Postfach
Postfach 12 8067285 Kirchheimbolanden
Details

Herr Christoph Fetzer
Besucheradresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 102
Stockwerk: 1. OG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden

Postfach
Postfach 12 8067285 Kirchheimbolanden
Details

Frau Daniela Fuchs
Postadresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 103
Stockwerk: 1. OG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden

Funktion
Referatsleitung Eingliederungshilfe

Frau Sophie Hein
Besucheradresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 101
Stockwerk: 1. OG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden

Postfach
Postfach 12 8067285 Kirchheimbolanden
Details

Frau Melissa Hofmann
Besucheradresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 103
Stockwerk: 1. OG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden

Postfach
Postfach 12 8067285 Kirchheimbolanden
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Herrn Bernd Kyas
Besucheradresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 104
Stockwerk: 1.OG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden

Postfach
Postfach 12 8067285 Kirchheimbolanden
Details

Frau Esther Lawall
Besucheradresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 104
Stockwerk: 1.OG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden

Postfach
Postfach 12 8067285 Kirchheimbolanden
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Frau Kerstin Mühlbach
Postadresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 116
Stockwerk: 1. OG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden

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Frau Teres Rodekamp
Besucheradresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 104
Stockwerk: 1.OG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden

Postfach
Postfach 12 8067285 Kirchheimbolanden
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Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Die Leistungen der Eingliederungshilfe sollen eine umfassende Teilhabe von Menschen mit wesentlichen Behinderungen in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens ermöglichen.
Die Leistungen der Eingliederungshilfe werden in 4 Leistungsgruppen eingeteilt:
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
- Leistungen zur Teilhabe an Bildung
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Leistungen zur Sozialen Teilhabe
Die Leistungen können Sie unter anderem dabei unterstützen, die Aufgaben des täglichen Lebens zu bewältigen. Dazu können zum Beispiel folgende Leistungen der Eingliederungshilfe gehören:
- Wohnen
- Finanzen
- Haushaltsführung
- Freizeitgestaltung
- Förderung privater Kontakte und Hobbies
- Ämtergänge (Vorbereitung und Unterstützung), sofern nicht Aufgabe einer gesetzlichen Betreuerin oder eines gesetzlichen Betreuers
- Mobilität
- Elternassistenz
- Unterstützung in der Schule, Hochschule oder für die Weiterbildung im Beruf
- Unterstützung in der Kindertagesstätte
- Hilfsmittel
- Förderung der Verständigung
- Arbeit
- besondere Wohnform
Die Leistungen sind individuell ausgestaltet.
Sie erhalten Leistungen der Eingliederungshilfe, sofern Sie die erforderliche Leistung nicht von anderen Sozialleistungs- oder Rehabilitationsträgern, zum Beispiel der Krankenkasse, dem Rentenversicherungsträger, der Agentur für Arbeit, dem Unfallversicherungsträger, erhalten.
Die Kosten für die Leistungen übernimmt der zuständige Träger der Eingliederungshilfe. Die Bundesländer legen fest, wer Träger der Eingliederungshilfe ist.
Bei den Leistungen der Eingliederungshilfe müssen Sie grundsätzlich einen Beitrag aus Ihrem Einkommen sowie aus Ihrem Vermögen, sofern es eine festgesetzte Grenze überschreitet, zahlen. Relevant ist dabei das Einkommen und Vermögen des leistungsbeziehenden Menschen mit Behinderungen sowie bei minderjährigen Leistungsberechtigten der Eltern. Einige Leistungen sind beteiligungsfrei, zum Beispiel heilpädagogische Leistungen, Hilfen zur Schulbildung und Leistungen zur Sozialen Teilhabe für noch nicht eingeschulte leistungsberechtigte Personen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Sie müssen bei der zuständigen Stelle einen Antrag stellen. Dieser kann formlos sein.
- Bitte wenden Sie sich an die für Sie zuständige Stelle, um zu erfahren, welche Unterlagen Sie zusätzlich einreichen müssen. Es kann sein, dass die Behörde Sie bittet, ein Formular zu verwenden.