⇑ / Landschaftsschutzgebiet Befahrerlaubnis beantragen
Zuständige Mitarbeiter
Frau Susanne Faust

Frau Janina Scheidel

Frau Christine Trentzsch
Besucheradresse
Gebäude: KreishausRoom Nr.: 226
Floor: 2. OG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden

Postfach
Postfach 12 8067285 Kirchheimbolanden
Details

Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Wenn eine Verordnung über ein Natur- oder Landschaftsschutzgebiet ein Befahrensverbot enthält, Sie dieses jedoch befahren wollen, müssen Sie eine Ausnahmegenehmigung bzw. Erlaubnis bei der zuständigen Naturschutzbehörde beantragen.
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Infos finden Sie auch beim Landschaftsinformationssystem der Naturschutzverwaltung Rheinland-Pfalz.