Mitarbeiter(innen) A - Z

    Hier finden Sie alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung. Wählen Sie den von Ihnen gesuchten Mitarbeiter oder die gesuchte Mitarbeiterin direkt aus oder lassen Sie sich alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer Abteilung oder eines Referates anzeigen.


    / Mobilität und Fahrzeuge / Führerscheine / Fahrerlaubnis der Klassen B und BE für begleitetes Fahren ab 17 Jahre erhalten

    Zuständige Mitarbeiter

    Frau Linda Bieck

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    Gebäude: Kreishaus
    Room Nr.: 08
    Floor: EG
    Uhlandstraße 2
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    Herr Thorsten Bieck

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    Gebäude: Kreishaus
    Room Nr.: 08
    Floor: EG
    Uhlandstraße 2
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    Frau Celine Döngi

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    Gebäude: Kreishaus
    Room Nr.: 09
    Floor: EG
    Uhlandstraße 2
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    Frau Saskia Hess

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    Gebäude: Kreishaus
    Room Nr.: 09
    Floor: EG
    Uhlandstraße 2
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    Herr Matthias Schreiber

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    Gebäude: Kreishaus
    Room Nr.: 07
    Floor: EG
    Uhlandstraße 2
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    Leistungsbeschreibung

    Nach der Fahrerlaubnisverordnung kann die Führerscheinausbildung in der Fahrschule mit 16 ½ Jahren begonnen werden. Mit 17 erfolgen die Prüfungen in Theorie und Praxis. Ziel ist es, Fahranfänger so viel praktische Erfahrungen wie möglich mit einem erfahrenen „Lotsen“ sammeln zu lassen, um in jeder Verkehrssituation angemessen reagieren zu können.

    Voraussetzungen

    für Bewerber:

    • Mindestalter 17 Jahre
    • ordentlicher Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland
    • Erste-Hilfe-Nachweis
    • erfolgreicher Sehtest
    • Zustimmung der Erziehungsberechtigten

    für Begleitpersonen:

    • Vollendung des 30. Lebensjahres
    • Muss mindestens seit fünf Jahren Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, einer  EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis sein
    • zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister. 

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Personalausweis oder Reisepass
    • gegebenenfalls einfache Meldebescheinigung
    • Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht
    • Bescheinigung über Sofortmaßnahmen am Unfallort oder Erste-Hilfe-Nachweis
    • Nachweis über einen Sehtest (Optiker oder Augenarzt)
    • Antragsformular auf Teilnahme am begleiteten Fahren ab 17
    • Antragsformular für jede Begleitperson
    • Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten

    Welche Gebühren fallen an?

    Die Gebühren legt die jeweilige Behörde für den Antragsteller und für die Begleitperson nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) fest.

    Gebühr: 5,10 €
    Vorkasse: Nein
    https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage_10.html
    Gebührennummer 201

    Gebühr: 7,70 €
    Vorkasse: Nein
    https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage_10.html
    Gebührennummer 202.8

    Gebühr: 3,30 €
    Vorkasse: Nein
    https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage_10.html
    Gebührennummer 145

    Gebühr: 1,00 €
    Vorkasse: Nein
    https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage_10.html
    Gebührennummer 126

    Gebühr: 34,50 €
    Vorkasse: Nein
    https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage_10.html
    Gebührennummer 202.1

    Vorkasse: Nein
    https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage_10.html
    Gebührennummer 202.9

    Spezielle Hinweise für - Kreis Donnersbergkreis

    Antrag:  44,70 €

    Je Begleitperson: 8,30 €

    Prüfbescheinigung: 12,80 €


    Eine Barzahlung ist nicht möglich. Sie erhalten eine Rechnung nach Antragsstellung

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Eine Antragstellung ist ab 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters möglich.

    Rechtsgrundlage

    Anträge / Formulare

    Zur Antragstellung der Fahrerlaubnis ab 17 muss der Antragsteller in der Fahrerlaubnisbehörde persönlich vorstellig werden. Eine Bevollmächtigung oder Erledigung allein durch den Erziehungsberechtigten ist nicht möglich. Die Fahrerlaubnisbehörde erteilt bei Erfüllung aller Voraussetzungen den Prüfauftrag an die zuständige Technische Prüfstelle.

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