⇑ / Umwelt und Klima / Wasser, Gewässer und Boden / Bodendenkmalpflege Genehmigung beantragen
Zuständige Mitarbeiter
Herr Sebastian Ehrhart
Besucheradresse
Gebäude: KreishausRoom Nr.: 229
Floor: 2. OG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden

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Postfach 12 8067285 Kirchheimbolanden
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Frau Stefanie Heller
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Gebäude: KreishausRoom Nr.: 229a
Floor: 2
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden

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Frau Christine Krämer

Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
In Rheinland-Pfalz wird die „Bodendenkmalpflege“ als Landesarchäologie bezeichnet. Diese beschäftigt sich mit beweglichen sowie unbeweglichen Zeugnissen, Überresten oder Spuren
- menschlichen Lebens an derer Erhaltung, Pflege, wissenschaftlichen Erforschung und Dokumentation aus geschichtswissenschaftlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht
- tierischen oder pflanzlichen Lebens, der Entwicklungsgeschichte der Erde Alle diese Funde und Befunde stehen als Kulturdenkmäler unter Schutz. In der Regel sollen sie geschützt im Boden verbleiben
Wollen Sie Bodendenkmäler aufsuchen oder nach ihnen graben, müssen Sie eine Genehmigung beantragen.
Sollen Bodendenkmäler im Zuge einer anderen Maßnahme, etwa einer Baumaßnahme, verändert werden, gelten dafür die Verfahren der Baudenkmalpflege.
Nachforschungen der Denkmalfachbehörde bedürfen keiner Genehmigung nach dem Denkmalschutzgesetz.