⇑ / Die Betreuung in einem Kindertagesheim beantragen
Zuständige Mitarbeiter
Frau Lena Baumgärtner

Herr Sebastian Blügel

Herr Ruben Jahn

Frau Antje Kwiatkowski-Witte

Frau Sabrina Lashkari

Frau Ursula Mattern-Koch

Frau Ricarda Alexandra Neuer

Frau Nadija Anna Riel

Frau Silvia Rosenbaum

Frau Pia Scheerer

Frau Petra Schork

Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Krisenhafte Lebenssituationen oder Familienprobleme können dazu führen, dass Kinder oder Jugendliche in einem Heim oder in einer sonstigen betreuten Wohnform untergebracht werden (z.B. betreutes Einzelwohnen, Wohngruppe von mehreren Jugendlichen, Mutter-Kind-Wohngruppe).
Heimerziehung oder Unterbringung in einer anderen betreuten Wohnform ist möglich:
- als vorübergehende Maßnahme, nach der die Kinder oder Jugendlichen wieder in ihre Herkunftsfamilie zurückkommen
- als vorübergehende Maßnahme, die die Kinder oder Jugendlichen auf die Unterbringung in einer Pflegefamilie vorbereitet
- als dauerhafte Maßnahme, die die Kinder oder die Jugendlichen auf ein selbständiges Leben vorbereitet
Rechtsgrundlage
Enthalten in folgenden Kategorien
- Finanzielle und sonstige Hilfen (Notlagen und Opferhilfen)
- Gefahr/Gefahrenabwehr (Notlagen und Opferhilfen)
- Kinderbetreuung (Partnerschaft und Familie)
- Kinderbetreuung
- Notlagen und Opferhilfen
- Partnerschaft und Familie (Lebenslagen für Bürgerinnen und Bürger)
- Sonstige Formen der Kinderbetreuung (Kinderbetreuung)