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Zuständige Mitarbeiter
Frau Susanne Fischer
Besucheradresse
Gebäude: KreishausRoom Nr.: G6
Floor: EG
Morschheimer Straße 9
67292 Kirchheimbolanden

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Herr Bastian Hinz
Besucheradresse
Gebäude: GesundheitsamtRoom Nr.: GA 4
Morschheimer Straße 9
67292 Kirchheimbolanden

Postfach
Postfach 12 8067285 Kirchheimbolanden
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Frau Miriam Steingaß
Postadresse
Gebäude: GesundheitsamtRoom Nr.: G5
Floor: EG
Morschheimer Straße 9
67292 Kirchheimbolanden

Details

Frau Ramona Steingaß
Besucheradresse
Gebäude: KreishausRoom Nr.: G6
Floor: EG
Morschheimer Straße 9
67292 Kirchheimbolanden


Herr Stephan Stridde
Besucheradresse
Gebäude: GesundheitsamtRoom Nr.: GA 4
Morschheimer Straße 9
67292 Kirchheimbolanden

Postfach
Postfach 12 8067285 Kirchheimbolanden
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Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Ziel des Infektionsschutzes ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.
Dies ist die Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte in Zusammenarbeit mit anderen Institutionen. Sie erfassen die meldepflichtigen übertragbaren Krankheiten, werten diese Informationen aus, treffen die zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten erforderlichen Maßnahmen. Sie bieten kostenlose Beratung und Impfungen an und führen Schulungen durch.
Meldepflichtige Krankheiten sind bestimmte übertragbare Infektionen, die einer Meldepflicht unterliegen und Erregernachweis, Infektionsverdacht, Erkrankung oder Tod durch die im Gesetz genannten Krankheiten an das Gesundheitsamt gemeldet werden müssen.
Dies betrifft beispielsweise:
- Cholera
- Diphtherie
- akute Virushepatitis
- Keuchhusten
- Masern
- Mumps
- Röteln einschließlich Rötelnembryopathie
- Tollwut
- Tyhpus abdominalis
- Windpocken
Eine vollständige Liste listet der § 6 der Meldepflichtige Krankheiten des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen.
Eine der wesentlichen Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern. Dazu arbeiten die Gesundheitsämter auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) enge mit den Behörden, den Verantwortlichen im Gesundheitswesen, in den Gemeinschaftseinrichtungen und mit den Betroffenen zusammen.
z. B. Impfen und Hygiene schützen - Bürgerinformation von Adenoviren bis Windpocken
Informationen für Gemeinschaftseinrichtungen
Empfehlungen für die Wiederzulassung nach Erkrankung - § 34 IfSG
Belehrung für die Beschäftigten - § 35 IfSG
Informationen für Ärzte
RKI Merkblätter - RKI Infektionskrankheiten
Fragebogen - Fragebogen für Ärzte, Hygiene und Medizinprodukte_neu.pdf
KRINKO BfArM - KRINKO BfArM.pdf
KRINKO Surveillance § 23 IfSG - KRINKO Surveillance §23.pdf
KRINKO Erläuterungen zur Surveillance - KRINKO Erläuterungen zur Surveillance.pdf
KRINKO Prävention postoperativer Infektionen - KRINKO Prävention postoperativer Infektionen.pdf
KRINKO Umsetzung § 23 IfSG - KRINKO Umsetzung §23.pdf
Meldeformulare:
Meldepflichtige Krankheiten gemäß §§ 6, 8, 9 IfSG
Informationen für Beschäftigte beim Umgang mit Lebensmitteln
siehe- Belehrung und Bescheinigung
Infektionshygiene
Infektionshygiene u. a. für Arztpraxen, stationäre Krankenhauseinrichtungen, Pflege und Altenheime, Einrichtungen der Schönheitspflege und Gemeinschaftseinrichtungen.
RKI - Infektionsprävention in Heimen und Pflegeeinrichtungen
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Das Gesundheitsamt informiert und berät zudem zu allen Fragen im Zusammenhang mit übertragbaren Krankheiten und mehrfach resistenten Erregern:
- zur Verhinderung der Weiterverbreitung
- zu vorbeugenden Maßnahmen
- zu krankenhaushygienischen Fragestellungen
- zu Reisemedizinischen Fragestellungen und Impfungen