⇑ / Fahrzeug und Verkehr / Sonstige Verkehrsangelegenheiten / Kfz-Kennzeichen: Zusatzschild für Fahrradträger oder Ladung
Zuständige Mitarbeiter
Frau Doris Enders
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Gebäude: KreishausRoom Nr.: 0010
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Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden

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Frau Ingrid Klag
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Frau Irene Koch
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Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Wenn das hintere amtliche Kennzeichen durch einen Ladungsträger oder mitgeführte Ladung ganz oder teilweise verdeckt wird, muss ein drittes Kennzeichen am Fahrzeug angebracht werden. Das dritte Kennzeichen (Zusatzkennzeichen) muss nicht gestempelt und auch nicht mit einer Plakette über die nächste Hauptuntersuchung versehen sein.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an. Es entstehen jedoch Kosten für den Kauf des Kennzeichens.