Mitarbeiter(innen) A - Z

    Hier finden Sie alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung. Wählen Sie den von Ihnen gesuchten Mitarbeiter oder die gesuchte Mitarbeiterin direkt aus oder lassen Sie sich alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer Abteilung oder eines Referates anzeigen.


    / Kfz-Zulassung: Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Kfz

    Zuständige Mitarbeiter

    Frau Doris Enders

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    Postadresse

    Gebäude: Kreishaus
    Room Nr.: 0010
    Floor: Zulassungsstelle
    Uhlandstraße 2
    67292 Kirchheimbolanden Adresse in Google Maps anzeigen
    Details

    Frau Andrea Greif

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    Besucheradresse

    Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung Eisenberg
    Floor: EG
    Hauptstr. 84
    67304 Eisenberg Adresse in Google Maps anzeigen
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    Frau Ingrid Klag

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    Postadresse

    Gebäude: Kreishaus
    Room Nr.: 0010
    Floor: Zulassungsstelle
    Uhlandstraße 2
    67292 Kirchheimbolanden Adresse in Google Maps anzeigen
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    Frau Irene Koch

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    Postadresse

    Gebäude: Kreishaus
    Room Nr.: 0010
    Floor: Zulassungsstelle
    Uhlandstraße 2
    67292 Kirchheimbolanden Adresse in Google Maps anzeigen
    Details

    Leistungsbeschreibung

    Ist ein Fahrzeug abgemeldet (außer Betrieb gesetzt), so kann es auf den bisherigen oder einen neuen Halter wieder zugelassen werden.
    Wurde das bisherige Kennzeichen reserviert, so kann es erneut zugeteilt werden. Daneben besteht die Möglichkeit ein anderes (Wunsch-) Kennzeichen zu erhalten.
     

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Original der letzten Meldebescheinigung des Wohnortes; ausländische Staatsangehörige benötigen ein gültiges Ausweisdokument mit aktueller Meldebescheinigung
    • eine Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter den Antrag stellt (der Ausweis des Bevollmächtigten und eine Ausweiskopie des Fahrzeughalters sind erforderlich
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) (nur bei Wiederzulassung auf einen neuen Halter)
    • Nachweis über die technischen Daten des Fahrzeugs (EG-Übereinstimmungsbe­scheinigung (CoC-Papier), Datenbestätigung, Bescheinigung über eine Einzelge­nehmigung), wenn . die Außerbetriebsetzung länger als sieben Jahre zurückliegt
    • Ist keines dieser Papiere mehr vorhanden, ist die Vorlage eines Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr oder eines benannten Technischen Dienstes erforderlich; dies gilt auch, wenn das das Fahrzeug nach der Abmeldung (Außerbetriebsetzung) verändert wurde
    • bisherige(s) Kennzeichenschild(er) (wenn das bisherige Kennzeichen reserviert wurde und erneut zugeteilt werden soll)
    • Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (HU),
    • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)

    bei Firmen:

    • zusätzlich Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug

    bei Vereinen:

    • zusätzlich Vereinsregisterauszug und Ausweis der verantwortlichen unterschriftsberechtigten Person/en (Vorstand)

    bei minderjährigen Fahrzeughaltern:

    • zusätzlich Einverständniserklärung beider Elternteile oder Erziehungsberechtigten (ggf. Sorgerechtsurteil) und deren Personalausweis/Reisepass mit Meldebescheinigung
    Spezielle Hinweise für - Kreis Donnersbergkreis

    Notwendige Unterlagen

    Welche Gebühren fallen an?

    Die Gebühren werden nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben.

    Die Höhe der Gebühren kann je nach Fallkonstellation variieren. Konkrete Auskünfte hierzu erteilt die jeweils örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

    Rechtsgrundlage

    Online-Verfahren

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