Im
Rahmen einer Feierstunde im Kreishaus überreichte Landrat Werner 29 Personen
aus 10 Herkunftsländern ihre Einbürgerungsurkunde. Vorher hatten sich alle
gemeinsam zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung ihrer Wahlheimat bekannt.
Der
Landrat gab den Neubürgern einige Gedanken mit auf den Weg und betonte, die
Urkunde sei nur das äußere Zeichen für die neue deutsche Staatsbürgerschaft.
"Teil eines Volkes wird man, wenn man sich integriert und für gemeinsame
Werte wie Toleranz und Gerechtigkeit eintritt." Voraussetzung sei jedoch,
"dass man sich versteht, im wahrsten Sinne des Wortes".
Sprachkompetenz lasse sich nicht nur in Kursen erwerben, sondern zum Beispiel
auch in Vereinen, um auf diese Weise Teil der großen Gemeinschaft zu werden.
Gerade für Kinder sei der Spracherwerb wichtig. Nur so könnten sie eine gute
Bildung genießen, die für die berufliche Zukunft notwendig sei. Abschließend stellte
Landrat Werner einen weiteren Aspekt von Einbürgerung heraus: "Auch wir
profitieren davon, indem wir Ihre Gebräuche und Sitten aufnehmen und so unsere
Gesellschaft bereichern."
Festlich
umrahmt wurde die Veranstaltung durch das Klavier- und Geigenspiel der Brüder
Antonio und Christian Kapper aus Bolanden, beide Schüler der Kreismusikschule.
Virtuos meisterten sie zwei anspruchsvolle Stücke: das romantische Salut
d'Amour von Edward Elgar und den sehnsuchtsvoll-feurigen Czardas von Vittorio
Monti.
Von
den 29 Neubürgern stammen 10 aus der Türkei, je 4 aus Italien, Polen und dem
Kosovo, 2 aus Frankreich und je eine/r aus Russland, Kroatien, der
dominikanischen Republik, Thailand und den Philippinen.
Stichwort: Einbürgerung
In
Deutschland eingebürgert werden können Menschen, die hier seit mindestens acht
Jahren ihren rechtmäßigen Wohnsitz haben und einige weitere Kriterien erfüllen.
Bei besonderen Integrationsleistungen – wie zum Beispiel deutschen
Schulabschlüssen mit Mindestnoten im Fach Deutsch, einer in Deutschland
erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung oder Sprachkenntnissen mit
mindestens Niveau B2 – kann eine Verkürzung auf sechs Jahre erfolgen.
Auf
jeden Fall müssen sich die Bewerber zur freiheitlich-demokratischen
Grundordnung bekennen, ihren Lebensunterhalt in der Regel selbst bestreiten
können und ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen. Ein Ausschlussgrund wäre die
Verurteilung aufgrund einer Straftat. EU-Bürgerinnen und -Bürger können ihre
bisherige Staatsangehörigkeit auch nach der Einbürgerung behalten.
Weitere Auskunft erteilt im Kreishaus (Zimmer
06) Volker Schäfer unter der Telefonnummer 06352 / 710-191.