Ausnahmeregelung für ökologische Ausgleichsflächen

    Landwirtschaftsminister Wissing hat rheinland-pfälzischen Landwirten genehmigt, brachliegende Ackerflächen zur Beweidung zu nutzen oder zu Futterzwecken zu mähen. Damit wird auf die starke Beeinträchtigung von Dauergrünflächen durch anhaltende Trockenheit reagiert.

    Landwirte, die im Sinne entspr. EU-Verordnungen zur Bereitstellung von ökologischen Vorrangflächen im Rahmen des „Greening“ verpflichtet sind, dürfen ab 1. Juli brachliegende Ackerflächen und Feldränder durch Beweidung oder Grünschnitt zu Futterzwecken nutzen. Der Minister sah sich zu diesem Schritt veranlasst, weil die anhaltende Trockenheit zu extremer Futterknappheit geführt hat. Mit der Ausnahmeregelung soll die aktuelle Notlage der tierhaltenden Betriebe gemildert werden. Das Land hat zudem die Landwirtschaftliche Rentenbank gebeten, die Zugangsvoraussetzungen für ihr Programm zur Liquiditätssicherung zu ergänzen. Damit könnten Betriebe, die aufgrund der Trockenheit starke Umsatzeinbußen oder zusätzliche Futterkosten zu verkraften haben, zinsgünstige Darlehen nutzen.

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