Der Donnersbergkreis
ist gesetzlich verpflichtet, die Kosten der Unterkunft für die
Bedarfsgemeinschaften nach dem Arbeitslosengeld II und im Rahmen der
Sozialhilfe (SGB XII) im angemessenen Umfang zu übernehmen. Die angemessenen
Wohnkosten orientieren sich dabei an dem spezifischen Mietenniveau in den
verschiedenen Regionen des Kreises. Im Rahmen einer breit angelegten Erhebung
werden daher Wohnungsmieten des gesamten Wohnungsmarktes durch eine
schriftliche Vermieterbefragung erhoben.
Ziel der
Untersuchung ist es, eine aktuelle, rechtssichere Grundlage für die Berechnung
der Kosten der Unterkunft gemäß der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes zu
erhalten. Mit der Erhebung und Auswertung der Mietwerterhebung hat der Donnersbergkreis
das Forschungsinstitut Analyse & Konzepte beauftragt. Das Institut verfügt
sowohl über große Erfahrungen in der Erstellung von qualifizierten Mietspiegeln
als auch in der Erstellung von Mietwerterhebungen, wie sie für die
gerichtsfeste Bestimmung der Kosten der Unterkunft benötigt werden. Auf der Basis
dieser Erhebung werden dann die zukünftig gültigen Richtwerte für den Donnersbergkreis
festgelegt.
Für diese
Datenerhebung bittet der Donnersbergkreis die Vermieter/Verwalter, die
ausgewählt wurden, um ihre Unterstützung. Selbstverständlich ist die Teilnahme
an der Erhebung freiwillig. Die Erhebungsmethodik ist mit dem
Landesdatenschutzbeauftragten von Rheinland-Pfalz abgestimmt.
Die Erhebung bei
ausgewählten Vermietern beginnt Ende Mai 2017. Diese erhalten vom Donnersbergkreis
ein Schreiben mit den notwendigen
Informationen zur Erhebung.
Nähere Auskünfte zur Erhebung erhalten Sie beim
Info-Service zum Mietpreisspiegel unter der Telefonnummer: 06352/710153. Sie
können ihre Frage auch gerne per E-Mail unter an die
Kreisverwaltung richten.