Hinweise zu Grüngutplätzen

    Auf fünf Grüngutplätzen im Donnersbergkreis dürfen Privatpersonen ihre Grünabfälle (die ggfs. nicht in den eigenen Kompostbehälter passen) kostenlos anliefern. Leider sind nicht alle dort aufgefundenen Stoffe an der richtigen Stelle gelandet.

    Deshalb der Hinweis: Die Grüngutplätze sind für Baum- und Strauchschnitt aus Gärten gedacht; ihr Umfang sollte Unterarmstärke nicht überschreiten. Baumwurzeln und -stümpfe sind also genauso fehl am Platze wie Hölzer aus dem Außenbereich (z. B. Palisaden und Pfähle) sowie Stroh und Tiereinstreu. Bewohner aus Nachbarkreisen haben grundsätzlich keine Nutzungsbefugnis. Die Kreisverwaltung teilt mit, dass „Fehlanlieferungen“ mit Kameras erfasst und Verstöße gegen die o.g. Bestimmungen mit Bußgeld belegt werden können.

    Zu folgenden Zeiten können Privatleute an den Standorten Bolanderhof, Langmeil, Katzenbach und Hengstbacherhof ihr Grüngut mit Fahrzeugen bis zu 2 Metern Höhe entsorgen.

    April bis September: täglich 8 bis 21 Uhr, außer an Sonn- und Feiertagen,

    Oktober bis März: täglich 8 bis 19 Uhr außer an Sonn- und Feiertagen. Der Grüngutplatz in Eisenberg-Steinborn schließt jeweils zwei Stunden früher.

    Gewerbliche Anlieferungen und private Anlieferungen mit Fahrzeugen, die höher als zwei Meter sind, können jeden 1. und 2. Samstag im Monat von 9 bis 13 Uhr sowie jeden 3. Donnerstag von 14 bis 18 Uhr (April bis September) bzw. 13 bis 17 Uhr (Oktober bis März) erfolgen.


    Auf unserer Internetseite werden Cookies verwendet, um unsere Webseite für Sie möglichst benutzerfreundlich zu gestalten. Durch die weitere Nutzung der Seite, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Die Möglichkeit persönliche Einstellungen zu Cookies vorzunehmen und weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.