Rechtsänderung wegen anhaltender Trockenheit

    Die Bundesregierung will aufgrund der anhaltenden Trockenperiode und der damit verbundenen Futterknappheit ökologische Vorrangflächen mit Zwischenfrüchten zur Beweidung oder Schnittnutzung für Futterzwecke zulassen. Hierfür ist allerdings noch eine Rechtsänderung erforderlich.

    Die Kreisverwaltung teilt dazu mit, dass die Mindestdauer für den Verbleib der Zwischenfrüchte auf der Fläche acht Wochen beträgt. Den betroffenen Landwirten wird geraten, der Verwaltung für die o.g. Flächen schon jetzt den letzten Aussaattermin der Zwischenfrüchte anzuzeigen. Dies kann unverzüglich formlos schriftlich geschehen. Nachweise wie Belege der Aussaat (Fotos von den bestellten mit automatisch erzeugter Orts- und Datumsanzeige Flächen, Rechnungen von Lohnunternehmen, aus denen das Datum der Aussaat und die betreffenden Schläge ersichtlich sind usw.) sollten derweil vorbereitet werden. Nach Inkrafttreten der Änderungsverordnung wird die Kreisverwaltung Genehmigungen zur Schnittnutzung bzw. Beweidung erteilen. Weitere Auskunft geben die Mitarbeiter/ innen des Referats Landwirtschaft unter Tel. 06352 / 710-253 (Frau Adam), -353 (Frau Mielke) und -266 Herr Schlemmer).


    Auf unserer Internetseite werden Cookies verwendet, um unsere Webseite für Sie möglichst benutzerfreundlich zu gestalten. Durch die weitere Nutzung der Seite, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Die Möglichkeit persönliche Einstellungen zu Cookies vorzunehmen und weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.