Sportförderung: Anträge bis 30. September

    Zum Bau, Ausbau und zur  Sanierung von Sport- und Freizeitanlagen können Vereine und Kommunen Zuwendungen des Donnersbergkreises aus Spendenmitteln beantragen. Für Projekte, deren Umsetzung im Jahr 2019 geplant ist,  müssen die vollständigen Anträge bis spätestens 30. September 2018 vorliegen. Darauf weist das Sportreferat der Kreisverwaltung hin. Vorhaben mit einem Kostenvolumen von bis zu 75.000 € können in Höhe von bis zu 10 Prozent,  Vorhaben mit „Öko-Check“- Gutachten bis zu 20 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten gefördert werden.

    Anfang November 2018 entscheidet der Sportstättenbeirat über die Vergabe der Spendenmittel. Ebenso befindet das Gremium über die Prioritätenliste für Investitionen mit einem Kostenrahmen über 75.000 €, die  für eine Landesförderung in Frage kommen.

    Ansprechpartnerin bei der Kreisverwaltung ist Monika Steingaß, die unter der Telefonnummer 06352/710-355 oder per E-Mail an: erreichbar ist.


    Auf unserer Internetseite werden Cookies verwendet, um unsere Webseite für Sie möglichst benutzerfreundlich zu gestalten. Durch die weitere Nutzung der Seite, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Die Möglichkeit persönliche Einstellungen zu Cookies vorzunehmen und weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.