In der Kreistagssitzung vom 18. Dezember wurde der
Haushaltplan für 2019 beschlossen. Bei einem Volumen von rund 120.871.000 Mio.
€ weist er ein Defizit von 891.212 € aus. Gegenüber dem Vorjahr habe sich der
Jahresfehlbetrag um 3,1 Mio. € verringert, wurde festgestellt. Als Neuerung
konnte Landrat Rainer Guth verkünden, dass die Kreisumlage nicht mehr gemäß der
Steuerkraft in den Gemeinden gesplittet, sondern künftig ein einheitlicher Satz
von 43 Prozent erhoben werden soll. Dies bringe im Ergebnis eine
Einnahme-Erhöhung um 0,37 % was für 2019 einem prognostizierten Einnahmewert
von 33,9 Mio. entspricht.
Der Landrat eröffnete seine Haushaltsrede mit der
Einschätzung: „Investitionsschulden sind gute Schulden.“ Um dem Sanierungsstau
bei Kreisstraßen und Gebäudeunterhaltung (insbesondere in Schulen) entgegenzuwirken,
sei eine Neuverschuldung von 3,4 Mio. € eingeplant. Die Reaktivierung der Zellertalbahn,
DSL-Breitbandverkabelung und der Bau von Rettungswachen wurden als weitere
Schwerpunkte im Finanzhaushalt genannt.
Unter dem Stichwort Konnexität wurde beklagt, dass dem
Landkreis von Bund und Land zwar Aufgaben übertragen werden, dafür aber keine
hinreichende Kostenerstattung erfolge. Es fehlten jährlich 11,7 Mio. €, um
Schülerbeförderung, Eingliederungshilfen für Behinderte, Leistungen für
Asylbewerber und Brandschutz an Schulen zu gewährleisten, so die vom Landrat
aufgemachte Rechnung. Im Vergleich zum Vorjahr
deutlich gestiegene Schlüsselzuweisungen seien zwar erfreulich, könnten
das Problem, aber nicht beheben, hieß es.
Wohlwissend, dass bei gerechterer Finanzausstattung ein
deutlich besseres Ergebnis erzielt werden könnte, gab es im Kreistag breite
Zustimmung für den von der Verwaltung vorgelegten Haushaltsentwurf. Auch
angesichts von 72 Mio. € an Kassenkrediten, die in den vergangenen Jahren
aufgelaufen sind, wurde in mehreren Redebeiträgen gefordert, die Form der
Finanzierung müsse strukturell geändert werden, um die Kommunen nachhaltig zu
entlasten.
Die Tatsache, dass bei der Personalplanung zehn
zusätzliche Stellen ausgewiesen sind, wurde ausführlich und nachvollziehbar
begründet. Demzufolge sind Nachbesetzungen u.a. im Jugend- und Sozialamt, in der
Ausländerbehörde sowie im Brand- und Katastrophenschutz vorgesehen.