Haushaltsplan 2019 beschlossen

    In der Kreistagssitzung vom 18. Dezember wurde der Haushaltplan für 2019 beschlossen. Bei einem Volumen von rund 120.871.000 Mio. € weist er ein Defizit von 891.212 € aus. Gegenüber dem Vorjahr habe sich der Jahresfehlbetrag um 3,1 Mio. € verringert, wurde festgestellt. Als Neuerung konnte Landrat Rainer Guth verkünden, dass die Kreisumlage nicht mehr gemäß der Steuerkraft in den Gemeinden gesplittet, sondern künftig ein einheitlicher Satz von 43 Prozent erhoben werden soll. Dies bringe im Ergebnis eine Einnahme-Erhöhung um 0,37 % was für 2019 einem prognostizierten Einnahmewert von 33,9 Mio. entspricht.

    Der Landrat eröffnete seine Haushaltsrede mit der Einschätzung: „Investitionsschulden sind gute Schulden.“ Um dem Sanierungsstau bei Kreisstraßen und Gebäudeunterhaltung (insbesondere in Schulen) entgegenzuwirken, sei eine Neuverschuldung von 3,4 Mio. € eingeplant. Die Reaktivierung der Zellertalbahn, DSL-Breitbandverkabelung und der Bau von Rettungswachen wurden als weitere Schwerpunkte im Finanzhaushalt genannt.

    Unter dem Stichwort Konnexität wurde beklagt, dass dem Landkreis von Bund und Land zwar Aufgaben übertragen werden, dafür aber keine hinreichende Kostenerstattung erfolge. Es fehlten jährlich 11,7 Mio. €, um Schülerbeförderung, Eingliederungshilfen für Behinderte, Leistungen für Asylbewerber und Brandschutz an Schulen zu gewährleisten, so die vom Landrat aufgemachte Rechnung. Im Vergleich zum Vorjahr  deutlich gestiegene Schlüsselzuweisungen seien zwar erfreulich, könnten das Problem, aber nicht beheben, hieß es.

    Wohlwissend, dass bei gerechterer Finanzausstattung ein deutlich besseres Ergebnis erzielt werden könnte, gab es im Kreistag breite Zustimmung für den von der Verwaltung vorgelegten Haushaltsentwurf. Auch angesichts von 72 Mio. € an Kassenkrediten, die in den vergangenen Jahren aufgelaufen sind, wurde in mehreren Redebeiträgen gefordert, die Form der Finanzierung müsse strukturell geändert werden, um die Kommunen nachhaltig zu entlasten.

    Die Tatsache, dass bei der Personalplanung zehn zusätzliche Stellen ausgewiesen sind, wurde ausführlich und nachvollziehbar begründet. Demzufolge sind Nachbesetzungen u.a. im Jugend- und Sozialamt, in der Ausländerbehörde sowie im Brand- und Katastrophenschutz vorgesehen.

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