Um Umfang und Qualität der Kita-Betreuung kreisten
zwei Punkte in der jüngsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses (JHA). Landrat
Rainer Guth stellte zunächst erfreut fest, dass die Geburten im
Donnersbergkreis deutlich im Steigen begriffen sind und demzufolge auch mehr Kita-Plätze
einzuplanen sind. Damit verbunden sei ein Zuwachs um zehn (zu den derzeit 358) Erzieherinnenstellen.
Der neue Bestands- und Bedarfsplan, der im JHA breite
Zustimmung fand, geht davon aus, dass sich das Platzangebot in den 49
Kindertagesstätten von derzeit 3066 für 2018/19 auf 3136 erhöhen wird. Für
Kinder unter drei Jahren sind 24 zusätzliche Plätze vorgesehen. Neu ist, dass es
im kommenden Bedarfsjahr mehr Ganztags- als Teilzeitplätze geben wird. In der
Diskussion wurde deutlich, dass sich die Planvorgaben am derzeit gültigen
Kita-Gesetz orientieren, für das dringend eine Novellierung erwartet wird. In
Redebeiträgen wurde insbesondere der Personalschlüssel für altersgemischte
Gruppen als nicht stimmig erachtet.
In diesem Kontext verabschiedete der Ausschuss eine
Resolution an das Land Rheinland-Pfalz. Darin wird konstatiert, dass sich die
Landschaft frühkindlicher Bildung in den letzten Jahren einschneidend verändert
habe. Bund und Land hätten Qualitätsversprechen abgegeben z. B. bezüglich
Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz, flexible Betreuungszeiten, Essensversorgung,
Herabsetzung des Aufnahmealters und bauliche Gegebenheiten. In der Resolution
heißt es dazu wörtlich: „Mit dieser Entwicklung haben die rechtlichen
Rahmenbedingungen nicht Schritt gehalten. Um den Bildungsauftrag in den
Kindertagesstätten gewährleisten zu können, bedarf es einer umfassenden
Überarbeitung der gesetzlichen Handlungsgrundlagen“. Folgende Verbesserungen werden
als unerlässlich erachtet: Eine Orientierung der Personalabmessung am Alter
der zu betreuenden Kinder, die Entlastung des pädagogischen Personals von
bürokratischen Arbeiten, eine Flexibilisierung der Betriebserlaubnisse,
Planungs- und Finanzierungssicherheit sowie die Vereinfachung der bislang
komplizierten Finanzierungsform. Dazu wird klargestellt, dass notwendige
Änderungen die kommunalen Haushalte nicht zusätzlich belasten dürften, zumal die
gestiegenen Anforderungen auf Zielvorgaben von Bund & Land beruhen.