Kita-Plan und Resolution ans Land

    Um Umfang und Qualität der Kita-Betreuung kreisten zwei Punkte in der jüngsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses (JHA). Landrat Rainer Guth stellte zunächst erfreut fest, dass die Geburten im Donnersbergkreis deutlich im Steigen begriffen sind und demzufolge auch mehr Kita-Plätze einzuplanen sind. Damit verbunden sei ein Zuwachs um zehn (zu den derzeit 358) Erzieherinnenstellen.

    Der neue Bestands- und Bedarfsplan, der im JHA breite Zustimmung fand, geht davon aus, dass sich das Platzangebot in den 49 Kindertagesstätten von derzeit 3066 für 2018/19 auf 3136 erhöhen wird. Für Kinder unter drei Jahren sind 24 zusätzliche Plätze vorgesehen. Neu ist, dass es im kommenden Bedarfsjahr mehr Ganztags- als Teilzeitplätze geben wird. In der Diskussion wurde deutlich, dass sich die Planvorgaben am derzeit gültigen Kita-Gesetz orientieren, für das dringend eine Novellierung erwartet wird. In Redebeiträgen wurde insbesondere der Personalschlüssel für altersgemischte Gruppen als nicht stimmig erachtet.

    In diesem Kontext verabschiedete der Ausschuss eine Resolution an das Land Rheinland-Pfalz. Darin wird konstatiert, dass sich die Landschaft frühkindlicher Bildung in den letzten Jahren einschneidend verändert habe. Bund und Land hätten Qualitätsversprechen abgegeben z. B. bezüglich Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz, flexible Betreuungszeiten, Essensversorgung, Herabsetzung des Aufnahmealters und bauliche Gegebenheiten. In der Resolution heißt es dazu wörtlich: „Mit dieser Entwicklung haben die rechtlichen Rahmenbedingungen nicht Schritt gehalten. Um den Bildungsauftrag in den Kindertagesstätten gewährleisten zu können, bedarf es einer umfassenden Überarbeitung der gesetzlichen Handlungsgrundlagen“. Folgende Verbesserungen werden als unerlässlich erachtet: Eine  Orientierung der Personalabmessung am Alter der zu betreuenden Kinder, die Entlastung des pädagogischen Personals von bürokratischen Arbeiten, eine Flexibilisierung der Betriebserlaubnisse, Planungs- und Finanzierungssicherheit sowie die Vereinfachung der bislang komplizierten Finanzierungsform. Dazu wird klargestellt, dass notwendige Änderungen die kommunalen Haushalte nicht zusätzlich belasten dürften, zumal die gestiegenen Anforderungen auf Zielvorgaben von Bund & Land beruhen.

    Auf unserer Internetseite werden Cookies verwendet, um unsere Webseite für Sie möglichst benutzerfreundlich zu gestalten. Durch die weitere Nutzung der Seite, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Die Möglichkeit persönliche Einstellungen zu Cookies vorzunehmen und weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.