Frist für Waffenabgabe beachten

    Die Untere Waffenbehörde der Kreisverwaltung erinnert daran, dass noch bis zum 1. Juli illegale Waffen und Munition straffrei bei der Polizei oder im Kreishaus in Kirchheimbolanden, Zimmer 017, abgegeben werden können. Hintergrund ist die Änderung des Waffengesetzes im Jahr 2017.

    Dazu gehörte seitens des Gesetzgebers auch eine befristete Strafverzichtserklärung. Bis zum o. g. Stichtag können straffrei scharfe Schusswaffen und Munition, deren Erwerb und Besitz nur mit behördlicher Erlaubnis zulässig ist, freiwillig abgegeben werden. Gleiches gilt für verbotene Gegenstände wie Butterflymesser, Totschläger, Schlagringe, Schlagstöcke, Dolche und Schreckschusswaffen. Die bisherige Ausbeute im aktuellen Amnestiezeitraum seit Juli 2017 war im Donnersbergkreis sehr gering. Ansprechpartner im Kreishaus sind Sonja Krauß und Thomas Mattern, die unter Tel. 06352 / 710-117 und -111 erreichbar sind. Zu beachten ist: Der Besitz illegaler erlaubnispflichtiger Waffen ist immer strafbar, gleichgültig, wie und aus welchem Grund diese erworben wurden. Wenn schon der verstorbene Besitzer eine Waffe unerlaubt besessen hat, bleibt diese auch beim Erben illegal.

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