Krötenschutz hat Vorfahrt

    Wenn demnächst die Kröten wieder ihre Wanderungen zum Laichgewässer Kahlenbergweiher aufnehmen, sollen sie in den Abend- und Nachtstunden Vorfahrt bekommen. Die Verkehrsbehörde im Kreishaus hat auch dieses Jahr rechtzeitig zur bevorstehenden Krötenwanderung die abendliche Straßensperrung angeordnet. Als Starttermin ist der 15. März angegeben. Gesperrt wird aber erst, wenn tatsächlich Wanderaktivitäten einsetzen.

    Danach dürfen bis maximal 15. April die Landesstraßen 385 und 404 in der Nähe des Kahlenbergweihers von 19 bis 5 Uhr (Winterzeit) bzw. 20 bis 6 Uhr (Sommerzeit) nicht befahren werden. Der Verkehr wird über die K 33 und die L 400 zur L 386 und umgekehrt umgeleitet. So will der Donnersbergkreis im Zusammenwirken mit dem NABU dazu beitragen, dass die Kröten gefahrlos die Fahrbahn überqueren können. Autofahrer werden grundsätzlich gebeten, auf Straßen mit dem Krötenschutzzeichen besonders aufmerksam zu fahren.

    Aktuell gibt die Verkehrsbehörde noch folgenden Hinweis: Sobald der Ausbau an der L 400 zwischen Würzweiler und Gerbach unter Vollsperrung beginnt, wird die Umleitung über K 33 - L 400 - L 385 - B 48 - K 13 - L 386 geführt.

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