Krötenschutz hat Vorfahrt
Wenn demnächst die Kröten wieder ihre Wanderungen zum Laichgewässer
Kahlenbergweiher aufnehmen, sollen sie in den Abend- und Nachtstunden
Vorfahrt bekommen. Die Verkehrsbehörde im Kreishaus hat auch dieses Jahr
rechtzeitig zur bevorstehenden Krötenwanderung die abendliche Straßensperrung angeordnet.
Als Starttermin ist der 15. März angegeben. Gesperrt wird aber erst, wenn tatsächlich
Wanderaktivitäten einsetzen.
Danach dürfen bis maximal 15. April die Landesstraßen 385 und 404 in
der Nähe des Kahlenbergweihers von 19 bis 5 Uhr (Winterzeit) bzw. 20 bis 6 Uhr
(Sommerzeit) nicht befahren werden. Der Verkehr wird über die K 33 und die L
400 zur L 386 und umgekehrt umgeleitet. So will der Donnersbergkreis im
Zusammenwirken mit dem NABU dazu beitragen, dass die Kröten gefahrlos die
Fahrbahn überqueren können. Autofahrer werden grundsätzlich gebeten, auf Straßen
mit dem Krötenschutzzeichen besonders aufmerksam zu fahren.
Aktuell gibt die Verkehrsbehörde noch folgenden Hinweis: Sobald der Ausbau an der L
400 zwischen Würzweiler und Gerbach unter Vollsperrung beginnt, wird die
Umleitung über K 33 - L 400 - L 385 - B 48 - K 13 - L 386 geführt.