Seit 1. Mai: Neuregelung für Grüngutplätze

    Für die Grüngutsammelstellen im Kreis wurden die Nutzungsregelungen angepasst. Sie sind seit 1. Mai in Kraft und wurden in der Kreisausschuss-Sitzung vom 27. Februar beschlossen. Die Nutzung bleibt weiterhin für Privatpersonen kostenlos, es gelten einheitlich umfangreichere Öffnungszeiten für die Standorte Langmeil, Katzenbach, Bolanderhof und Hengstbacherhof (der Platz in Eisenberg/Steinborn schließt jeweils 2 Stunden früher).

    Zu den folgendenden Zeiten dürfen Privatleute aus dem Donnersbergkreis dort ihr Grüngut entsorgen:

    Von April bis September:
    Täglich 8 - 21 Uhr, außer an Sonn- und Feiertagen
    Von Oktober bis März:
    Täglich 8 - 19 Uhr, außer an Sonn- und Feiertagen

    Bitte beachten Sie: Der Platz in Eisenberg/Steinborn schließt jeweils 2 Stunden früher.

    Anlieferungen aus dem gewerblichen Bereich und private Anlieferungen mit Fahrzeugen über 2 Meter Höhe sind auf den Grüngutsammelplätzen zu folgenden Öffnungszeiten möglich:

    An jedem 1. und 2. Samstag im Monat:
    9 - 13 Uhr
    Jeden 3. Donnerstag im Monat:
    14 - 18 Uhr (April bis September)

    13 - 17 Uhr (Oktober bis März)

     Alle Öffnungszeiten im Überblick und zum Ausdrucken erhalten Sie hier oder durch Klick auf die Tabelle unten.

    Hinweis:
    Die Zufahrt zu den Grüngutsammelplätzen ist höhenbegrenzt. Die Anlieferung ist nur mit Fahrzeugen unter 2 Metern Höhe möglich. Anlieferungen mit höheren Fahrzeugen sowie gewerbliche Anlieferungen können an den o. g. Tagen und Öffnungszeiten erfolgen.

    Um die Einhaltung der geregelten Anlieferungszeiten unter Kontrolle zu halten, wird auf dem Platz in Eisenberg/Steinborn weiterhin ein Schließdienst betrieben. Die vier anderen Grüngutplätze werden per Kamera überwacht.

    Kostenpflichtige gewerbliche Anlieferungen sind künftig zu den genannten Öffnungszeiten auch an den Grüngutsammelplätzen möglich. Mit entsprechendem Herkunftsnachweis sind gewerbliche Anlieferungen aus Privathaushaltungen kostenfrei. Grüngutanlieferungen von Flächen außerhalb des Donnersbergkreises sind unzulässig. Das Formular erhalten Sie hier.

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