Umstrukturierung von Rebflächen

    Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen 2019 können bis 2. Juli bei der Kreisverwaltung gestellt werden. Die genannte Antragsfrist gilt für Teil 1 des Verfahrens. Für Flächen in der Flurbereinigung endet die Frist bereits am 15. Juni.

    Zu beantragen sind sämtliche Flächen, die im Herbst 2018 oder im Frühjahr 2019 gerodet werden sollen und für die eine Förderung durch Umstrukturierung geplant ist. Auch derzeit unbestockte Flächen, für die eine Bestockung mittels Pflanzrecht beabsichtigt ist, sind zu melden. Im Januar des geplanten Pflanzjahres erfolgt die Antragstellung Teil 2, wobei nur Flächen berücksicht werden können, die in Teil 1 aufgeführt wurden.

    Antragsformulare und Merkblätter werden bei den Kreisverwaltungen nicht mehr vorgehalten. Sie sind über die Internetseite des zuständigen Ministeriums verfügbar und können als Ausdruck zur Antragstellung genutzt werden. Außerdem kann die Antragstellung EDV-unterstützt über das Weininformationsportal der Landwirtschaftskammer wip.lwk-rlp.de erfolgen. Nach der Vor-Ort-Kontrolle erhalten die Antragsteller im September/ Oktober eine Nachricht, ob die Rodung erfolgen kann. Bis dahin dürfen auf den Flächen keine Veränderungen vorgenommen werden. Die Benachrichtigung erfolgt durch die Kreisverwaltung Donnersbergkreis, wo Frau Maue unter Tel. 06352/ 710-209 weitere Auskunft gibt.

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