Bei einer Feierstunde im
Kreishaus überreichte Landrat Rainer Guth 35 Personen aus 18 Herkunftsländern ihre
Einbürgerungsurkunden. Zuvor hatten sich alle gemeinsam zur freiheitlich-demokratischen
Grundordnung ihrer Wahlheimat bekannt. "Ihre persönlichen Geschichten, die
Sie hierher geführt haben, sind so unterschiedlich wie die Länder, aus denen
Sie kommen", stellte der Landrat zur Begrüßung fest.
"Sie sind schon lange
in der Pfalz angekommen", so der Kreischef weiter, "doch mit dem
heutigen Tag wird es amtlich". Er verwies auf die lange Einwanderer-Tradition
der Pfalz, in der sich schon im 16. und 17. Jahrhundert Hugenotten, Wallonen
und Mennoniten niederließen. Mit der deutschen Staatsbürgerschaft sei nun
Vieles einfacher, meinte Landrat Guth und nannte stellvertretend berufliche
Chancen, aber auch die freie Wahl des Wohn- oder Arbeitsortes innerhalb der EU.
Gleichzeitig appellierte er an die Neubürger, ihre Rechte und Pflichten als
deutsche Staatsbürger wahrzunehmen und sich klar gegen jede Form der Diskriminierung
zu positionieren. "Lassen Sie es nicht zu, dass sich Teile unserer Gesellschaft
weiter radikalisieren", mahnte der Landrat.
Musikalisch umrahmt wurde
die Veranstaltung durch Fritz Hertel und seinen Schüler Omid Akbari von der
Kreismusikschule. Sie spielten drei Instrumentalstücke auf der Gitarre und begleiteten,
unterstützt von KMS-Leiterin Jolanthe Seidel-Zimmermann, das zum Auftakt angestimmte
Volkslied "Die Gedanken sind frei" und das Singen der Nationalhymne.
Von den 35 Neubürgern
stammen zehn aus der Türkei, vier aus Großbritannien, je zwei aus Brasilien,
Rumänien, Thailand, der Ukraine und Ungarn sowie je eine Person aus Afghanistan,
Armenien, der Dominikanischen Republik, Kenia, Litauen, Polen, Russland,
Serbien, Sri Lanka und Vietnam.
Stichwort: Einbürgerung
In Deutschland eingebürgert werden können Menschen, die
hier seit mindestens acht Jahren ihren rechtmäßigen Wohnsitz haben und einige
weitere Kriterien erfüllen. Bei besonderen Integrationsleistungen – wie z. B.
deutschen Schulabschlüssen mit Mindestnoten im Fach Deutsch, einer hier
erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung oder Sprachkenntnissen mit mindestens
B2-Niveau – kann eine Verkürzung auf sechs Jahre erfolgen. Auf jeden Fall
müssen sich die Bewerber zur demokratischen Grundordnung bekennen, ihren
Lebensunterhalt i. d. R. selbst bestreiten und genügende Deutschkenntnisse nachweisen
können. Ein Ausschlussgrund wäre die Verurteilung aufgrund einer Straftat. EU-Bürger/innen
dürfen ihre bisherige Staatsangehörigkeit beibehalten.
Weitere Auskunft erteilt Volker Schäfer im Kreishaus
(Zimmer 06) oder unter Tel. 06352 / 710-191.