ADD untersagt Spendensammlung

    Die Aufsichts-und Dienstleistungsdirektion (ADD) als landesweite Spendenaufsicht in Rheinland-Pfalz hat dem Verein „Hilfe für krebskranke Kinder e. V.“ mit Sitz in Bielefeld/Nordrhein-Westfalen sofort vollziehbar untersagt, Spendensammlungen und insbesondere Fördermitgliederwerbung in Rheinland-Pfalz durchzuführen. Das Sammlungsverbot ist rechtskräftig und beinhaltet auch den Stopp von Förderbeiträgen, welche wiederkehrend von dem Konto der Spender abgebucht werden.

    Trotz mehrfachen Aufforderungen ist der Verein seinen gesetzlichen Auskunftspflichten im sammlungsrechtlichen Verfahren nicht nachgekommen, sodass keine Gewähr für eine einwandfreie und zweckentsprechende Verwendung der Sammlungserträge gegeben ist.

    Die ADD bittet rheinland-pfälzische Spender und Förderer des Vereins "Hilfe für krebskranke Kinder e.V." mit Sitz in Bielefeld/NRW um Überprüfung ihrer Kontoauszüge, ob die wiederkehrenden Einzüge durch den Bielefelder Verein gestoppt wurden. Sollten weiterhin Einzüge erfolgen, bittet die ADD um sofortige Mitteilung.

    Das Logo des betreffenden Vereins ist nachfolgend abgebildet:


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