Die Aufsichts-und Dienstleistungsdirektion (ADD) als
landesweite Spendenaufsicht in Rheinland-Pfalz hat dem Verein „Hilfe für
krebskranke Kinder e. V.“ mit Sitz in Bielefeld/Nordrhein-Westfalen sofort vollziehbar
untersagt, Spendensammlungen und insbesondere Fördermitgliederwerbung in
Rheinland-Pfalz durchzuführen. Das Sammlungsverbot ist rechtskräftig und
beinhaltet auch den Stopp von Förderbeiträgen, welche wiederkehrend von dem
Konto der Spender abgebucht werden.
Trotz mehrfachen Aufforderungen ist der Verein seinen
gesetzlichen Auskunftspflichten im sammlungsrechtlichen Verfahren nicht
nachgekommen, sodass keine Gewähr für eine einwandfreie und zweckentsprechende
Verwendung der Sammlungserträge gegeben ist.
Die ADD bittet rheinland-pfälzische Spender und
Förderer des Vereins "Hilfe für krebskranke Kinder e.V." mit Sitz in
Bielefeld/NRW um Überprüfung ihrer Kontoauszüge, ob die wiederkehrenden Einzüge
durch den Bielefelder Verein gestoppt wurden. Sollten weiterhin Einzüge
erfolgen, bittet die ADD um sofortige Mitteilung.
Das Logo des betreffenden Vereins ist nachfolgend
abgebildet:
