Bis 30. September können bei der Kreisverwaltung Anträge
zur Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2019 (Teil
1) gestellt werden. Es müssen alle Flächen, auch die Flächen in
Flurbereinigungsverfahren beantragt werden, wenn sie im Herbst 2019 oder im
Frühjahr 2020 gerodet werden sollen und eine Förderung durch die
Umstrukturierung geplant ist. Im Januar des
geplanten Pflanzjahres erfolgt die Antragstellung Teil 2. Hier können nur
Flächen beantragt werden, die bereits im 1. Teil aufgeführt worden sind.
Es wird empfohlen, den Antrag über das
Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz
EDV-technisch unterstützt auszufüllen [wip.lwk-rlp.de]. Die Antragsformulare und das Merkblatt sind
über die Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft
und Weinbau verfügbar. Sie können von dort ausgedruckt und ebenfalls zur
Antragstellung genutzt werden.
Nach erfolgter Vor-Ort-Kontrolle
erhalten die Antragsteller Anfang Dezember eine Nachricht von der Kreisverwaltung,
ob die Rodung auf den beantragten Flächen erfolgen kann. Bis dahin dürfen dort keine
Veränderungen vorgenommen werden. Auskunft zum Thema gibt im
Kreishaus Carolin Pirkl, die unter Tel. 06352 / 710-209 erreichbar ist.