Vergleich 1. und 2. Clearing-Verfahren
1. Clearing | 2. Clearing | |
Zeitraum | 29.11.2017. bis 26.02.2018 | 22.11.2018 bis 07.03.2019 |
Fallzahl gesamt | 531 | 424 |
Davon Kinder / Minderjährige | 133 | 144 |
Personen ohne aktuellen Handlungsansatz (verfahrensbedingt; Erkrankung; unklare Identität etc.) | 38 | 58 |
Verzogen nach Unbekannt / Zur Zuweisung nicht erschienen | 46 | 17 |
Bezug Jobcenter | 62 | 6 |
GBQ-Maßnahme | 44 | 28 |
Gemeinnützige Arbeit / Sonstige Maßnahme (z. B. Sprach- oder Integrationskurs) | 46 | 39 |
Beschäftigungsverhältnis / Ausbildung | 61 | 104 |
Job Coach | 17 | 0 |
Freiwillige Rückkehr | 13 | 4 |
Beratung zur freiwilligen Rückkehr | 54 | 24 |
Leistungskürzung veranlassen | 17 | 0 |
Die Spalte „Bezug Jobcenter“
verdeutlicht zum Beispiel, dass der Übergangsprozess vom Leistungsbezug der
Kreisverwaltung zum Leistungsbezug durch das Jobcenter deutlich flüssiger vonstatten geht. Auch hat die Zahl der Beschäftigungs- und Ausbildungsverhältnisse
stark zugenommen. Sehr positiv zu bewerten ist zudem der Punkt
„Leistungskürzungen veranlassen“. Hierbei wurde beim ersten Clearing erkannt,
dass eine Vielzahl von Personen unentschuldigt bei Sprachkursen und Maßnahmen
der Gemeinnützige Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft (GBQ) fehlen,
ohne dass daraus Konsequenzen in Form von Sanktionen resultieren. Um dem entgegen zu
wirken, wurde das sog. Rot-Grün-Rückmeldesystem eingeführt. Mit Hilfe dieses
Erfassungsbogens bekommen die Verbandsgemeinden von den Sprachkursträgern und
der GBQ Rückmeldung und können ggf. Sanktionen veranlassen. Da das
Rot-Grün-Rückmeldesystem so gut angenommen und umgesetzt wird, war es im 2.
Clearing Durchgang nicht mehr nötig auf diese Problematik hinzuweisen. Der
Rückgang im Bereich Job Coach ergibt sich dadurch, dass im Rahmen des 1.
Clearings den Job Coaches noch zu betreuende Personen zugewiesen wurden. Im
Zuge des zweiten Durchgangs wurde davon abgesehen und die Job Coaches
entscheiden eigenständig wen sie betreuen möchten.
Dank des Clearing-Verfahrens hat sich gezeigt, dass viele Teilnehmende
bereits eigenständig bzw. mit Hilfe ehrenamtlicher Unterstützung eine
Beschäftigung, Ausbildung oder einen Praktikumsplatz gefunden haben. Das
Clearing hat aber auch verdeutlicht, dass zwischen den bestehenden Sprach- und
Beschäftigungsmöglichkeiten für Flüchtlinge eine engere Verzahnung erfolgen
muss. Es gilt, bestehende Lücken zu schließen und aufeinander aufbauende
Angebote passgenauer zu verzahnen. Bei dem Personenkreis, der bisher negativ
aufgefallen ist, beispielsweise durch fehlendes Mitwirken, wurden
leistungsrechtliche Sanktionierungen veranlasst. Außerdem wurde erkannt, dass
die Dokumentation hinsichtlich An- und Abwesenheitszeiten bei
Integrationsmaßnahmen ausgebaut werden muss.
Nach den ersten beiden Clearings ist das Fazit positiv. So werden die bestehenden Angebote, besonders die der Gemeinnützigen Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft, intensiver genutzt. Darüber hinaus können nun die Sprachkurse der Kreisvolkshochschule bedarfsgerechter angeboten werden und werden entsprechend stärker nachgefragt.
Die Clearing-Verfahren helfen zudem, Klarheit über Integrationsbemühungen zu gewinnen. In manchen Fällen wird deutlich, dass der Wille fehlt, in anderen zeigt sich, dass im Donnersbergkreis viele engagierte und motivierte Geflüchtete leben, die sich aktiv um ihre persönliche Integration bemühen und ihre Zukunft in Deutschland selbst gestalten möchten.
Durch die Einbeziehung verschiedener Beteiligter wird außerdem der Aufbau einer möglichst lückenlosen Bildungskette bis zur Vermittlung in Ausbildung und Beschäftigung möglich. Auch wurden die Verbandsgemeindeverwaltungen für verschiedene Integrationsmaßnahmen und Vorgehensweisen sensibilisiert. Bei den beteiligten Akteuren wurde ein Bewusstsein für die Thematik geschaffen, wodurch eine Beteiligung der Kreisverwaltung nur in Einzelfällen nötig ist. Daher ist vorerst kein dritter Clearing-Durchgang angedacht.