Fragen und Antworten zur neuen Abfallsatzung

    Zum 1.1.2020 werden – wie öffentlich angekündigt – die Abfallgebühren im Donnersbergkreis erhöht, und es entfallen einige bisher gewährte Zusatzangebote. Manche Anfrage dazu hat die Kreisverwaltung inzwischen telefonisch oder per Mail erreicht. Über die am häufigsten genannten Themen geben Umwelt-Abteilungsleiter Hado Reimringer und die Referatsleiterin Abfallwirtschaft, Kirsten Rißmann, nachfolgend Auskunft:

    Gab es schon viele Beschwerden und Anfragen im Hinblick auf die neue Gebührenordnung?
    Zunächst kamen kaum Nachfragen, was die Gebührenanpassung allgemein betrifft. Als wir aber kürzlich Infobriefe an alle Nutzer der bald nicht mehr kostenfreien Baby- und Pflegetonne herausschickten, erreichten uns viele Anrufe und Mails.

    Warum wurde eine doch recht erhebliche Anhebung der Müllgebühren nötig?
    Die Kosten für Sammlung und Transport der Abfälle sind drastisch gestiegen – um 27 % beim Restmüll und 50 % beim Sperrmüll. Zugleich können wir bei der Vermarktung von Papier und Kartonagen derzeit nur noch 68 € pro Tonne erzielen, vor zwei Jahren waren es noch 160 €. Solche Kostensteigerungen und Mindereinnahmen zusammen lassen im Gebührenhaushalt der Abfallwirtschaft zum Stand 31.12.2019 ein Defizit von knapp 2 Mio. € erwarten.

    Über die im Kreistag beschlossene Gebührenerhöhung hinaus, werden ab 2020 lieb gewordene Leistungen entfallen: Die Babytonne bekommen nur noch Eltern fürs erste Kind und nur noch ein Jahr lang, die Pflegetonne gibt es künftig nicht mehr kostenlos, Landwirte müssen ihre Folien jetzt selbst (gebührenfrei) bei der Deponie anliefern. Es ist künftig also nicht mehr so kostengünstig und bequem wie bisher. Welche Gründe stecken dahinter, dass so zu entscheiden war?
    Die jetzt getroffenen Entscheidungen liegen im Gebührenrecht begründet; das heißt, die Höhe der Gebühr orientiert sich an der Leistung, die jeder Einzelne erhält. Bisher gewährte „Wohltaten“ sind nicht zulässig, da sie bestimmte Zielgruppen bevorteilen würden; die anderen Gebührenzahler müssten deren Zusatzleistungen mitfinanzieren. Die im Donnersbergkreis bislang geltende „soziale Komponente“ ist bei einem defizitären Gebührenhaushalt nicht mehr im vollen Umfang möglich.

    Welches Thema wird besonders oft angesprochen und was wollen die Frager wissen?
    Um die Einschränkung bei der Babytonne und noch stärker den Wegfall der kostenlosen Pflegetonne kreisen die allermeisten Anfragen. Wir haben kürzlich rund 2.000 Haushalte angeschrieben, die solche Leistungen bisher in Anspruch genommen haben. Die neue Regelung eröffnet für den Personenkreis mehrere Alternativen und es wird bis zum 20.12. eine entsprechende Rückmeldung erwartet. Bei zusätzlich benötigten Restmülltonnen können die Besteller unter vier Größen wählen. Je nach Fassungsvolumen werden hierfür zwischen 36 und 143 € jährlich berechnet. Wer die bisherige Baby-/ Pflegetonne nicht mehr braucht, kann den Bestellbrief beiseitelegen, seine bisherige Baby-/ Pflegetonne wird dann allerdings ab dem 1.1. 2020 nicht mehr geleert und alsbald abgeholt.

    Haben Sie schon Bestellbriefe für die Zusatztonnen erhalten?
    Kurz nach Versendung der Infobriefe gingen schon recht viele Bestellungen ein – bis zu 50 Stück an einem Tag, wobei die meisten Haushalte eine 240-Liter-Tonne haben wollen.

    Wie wird der Tonnentausch bzw. die Rücknahme bisheriger Baby- und Pflegetonnen gehandhabt?
    Die Umstellung erfolgt in zwei Schritten. Im Januar werden zunächst die Gefäße – je nach neuerlich gewünschtem Volumen – durch Mitarbeiter unseres Entsorgungsunternehmens ausgetauscht. Im Februar soll dann die Abholung nicht mehr benötigter Baby-/Pflegetonnen erfolgen. Die genauen Termine, für die einzelnen Verbandsgemeinden werden rechtzeitig über die Presse bekannt gegeben. Die Baby-/Pflegetonne lässt sich übrigens leicht an dem weißen Aufkleber an der Seite des Behälters erkennen.

    Wie steht der Donnersbergkreis bei den Gebühren im Vergleich zu anderen Kreisen da?
    Nach der Neukalkulation bewegen wir uns im oberen Drittel der rheinland-pfälzischen Landkreise – dies ist aber nur bedingt aussagekräftig. Jene Kreise, die in den letzten Jahren ihre Satzungen geändert haben, wie z. B. Kusel und Kaiserslautern, liegen mit ihrer Gebührenhöhe gleichauf oder vereinzelt sogar darüber, andere werden – der Situation von aktuellen Kosten und Erlösen geschuldet – sicher bald nachziehen müssen. Unsere Gebühren sind trotz der Anhebung durchaus moderat, wenn man bedenkt, dass neben der normalen Müllabfuhr noch die Entsorgung von Sperrmüll 2x jährlich, Elektroschott incl. Kühl- und Gefrierschränken, Problemmüll, Grüngut (2 jährliche Haus-Sammlungen und ganzjährige Nutzung von fünf Sammelplätzen) sowie die Anlieferung von Bauschutt-Kleinmengen eingeschlossen sind.

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