Anträge für Rebpflanzungen 2019
Anträge zur Teilnahme am
EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2019 können vom 2. bis
31. Januar gestellt werden. Damit beginnt der zweite Teil des Antragsverfahrens.
Für Flächen in Flurbereinigungsverfahren gilt im Jahr der Besitzeinweisung eine
gesonderte Antragsfrist, die am am 30. April endet.
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die jetzt
beantragten Flächen bereits in Teil 1 des Antragsverfahrens (Fristende 2. Juli
2018) gemeldet wurden und einen positiven Rodungsbescheid erhalten haben. Ein
„Nachmelden“ ist nicht möglich. Das mit EU-Mitteln finanzierte Umstrukturierungsprogramm
bietet interessierten Winzerinnen und Winzern die Möglichkeit, ihre Rebflächen
bei der Wiederbepflanzung optimal auf zukünftige Markterfordernisse auszurichten.
Für aufzubauende Rebflächen gibt es Zuschüsse zwischen 6.000 und 32.000 € pro
Hektar. Die Zuschusshöhe richtet sich nach Lage der Fläche und
Bewirtschaftungsintensität. Die Mindestfläche beträgt in Flachlagen 10 Ar und
in Steillagen 5 Ar. Anträge können über das Weininformationsportal (WIP) der
Landwirtschaftskammer elektronisch gestellt werden unter https://wip.lwk-rlp.de/. Ansonsten stehen auf der Homepage des Ministeriums Richtlinie
und Antragsformulare zum Download bereit: https://mwvlw.rlp.de/de/themen/weinbau/umstrukturierung/