BREXIT: AUSWIRKUNGEN AUF EINBÜRGERUNG

    Falls es zu einem ungeordneten Brexit kommt, dürfen Britinnen und Briten ihren britischen Pass im Falle einer Einbürgerung behalten, sofern sie den Einbürgerungsantrag vor dem 30. März 2019 gestellt haben und zu dem Zeitpunkt alle Voraussetzungen erfüllt waren.  Bei Interesse empfiehlt die Kreisverwaltung daher die zügige Antragstellung.  

    Bisher konnten Britinnen und Briten, die deutsche Staatsbürger werden wollten, ihren britischen Pass behalten, denn Bürgerinnen und Bürger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder der Schweiz müssen für eine Einbürgerung ihre bisherige Staatsangehörigkeit nicht aufgeben. Dies ändert sich, wenn Großbritannien die EU verlässt. Es gelten dann folgende Bestimmungen:

    Im Falle eines geregelten Austritts Großbritanniens aus der EU sieht ein Brexit-Übergangsgesetz eine Übergangsregelung für britische Einbürgerungsbewerberinnen und Einbürgerungsbewerber vor. Wenn diese vor Ablauf des vorgesehenen Übergangszeitraums (31.12.2020) einen Einbürgerungsantrag stellen und alle Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllen, sollen sie ihre britische Staatsangehörigkeit beibehalten dürfen, auch wenn die Einbürgerung erst nach Ablauf der Übergangsphase erfolgt. Kommt es zu keinem Abkommen zwischen Großbritannien und der EU, kann diese Übergangsregelung nicht in Kraft treten.

    Für den Fall eines ungeordneten Austritts Großbritanniens aus der EU wurde nun eine andere Übergangsregelung konzipiert (BrexitSozSichÜG). Dieser Entwurf sieht vor, dass Britinnen und Briten im Falle des ungeregelten Brexits dann generell mit fortbestehender britischer Staatsangehörigkeit eingebürgert werden, wenn sie vor dem 30. März 2019 einen Einbürgerungsantrag gestellt haben. Die Einbürgerungsvoraussetzungen müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung und der Einbürgerung erfüllt sein.

    Britinnen und Briten, die dauerhaft in Rheinland-Pfalz leben, Interesse an der deutschen Staatsbürgerschaft haben und die für eine Einbürgerung erforderlichen Voraussetzungen erfüllen, sollten daher nun sehr zügig ihre Einbürgerung beantragen.

    Der Antrag ist bei der  Kreisverwaltung Donnersbergkreis, 67292 Kirchheimbolanden, Uhlandstraße 2 als zuständige  Einbürgerungsbehörde zu stellen. Dort stehen die notwendigen Antragsvordrucke zur Verfügung.

    Die Kreisverwaltung Donnersbergkreis bietet auch gebührenfreie Beratungen an. Ansprechpartner: Herr Schäfer, Zimmer 016, Telefon: 06352 / 710-191

    Weitere Informationen auch unter:

    https://mffjiv.rlp.de/de/service/presse/detail/news/detail/News/integrationsministerium-informiert-ueber-uebergangsfristen-fuer-einbuergerung-beim-eu-austritt/

    https://einbuergerung.rlp.de/de/startseite/

     

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