Blauzungenkrankheit bei Wiederkäuern

    Durch den Ausbruch der Blauzungenkrankheit in Tierbeständen in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und dem Saarland wurde ganz Rheinland-Pfalz zum Sperrgebiet erklärt. Die untenstehende tierseuchenrechtliche Anordnung des Landesuntersuchungsamtes Koblenz ist unbedingt zu beachten.

    Zudem finden Sie eine Karte des Sperrgebiets sowie eventuell notwendige Formulare zum Herunterladen.

    Auf unserer Internetseite werden Cookies verwendet, um unsere Webseite für Sie möglichst benutzerfreundlich zu gestalten. Durch die weitere Nutzung der Seite, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Die Möglichkeit persönliche Einstellungen zu Cookies vorzunehmen und weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.