In einer Pressemeldung teilt das Landwirtschaftsministerium mit, dass Transporte für Getreide,
Mais, Ölsaaten und Trauben während der Erntezeit in Rheinland-Pfalz auch an
Sonn- und Feiertagen erlaubt sind.
„Rheinland-Pfalz ist geprägt von
der Landwirtschaft. Wir möchten die Qualität unserer landwirtschaftlichen
Erzeugnisse sicherstellen und den Landwirten für die Erntezeit eine
bestmögliche Infrastruktur bieten“, so Landwirtschaftsminister Dr. Volker
Wissing und bittet Auto- und Erntefahrer um gegenseitige Rücksichtnahme.
Laut Pressemeldung gilt die Ausnahmegenehmigung in der Getreide- und Rapsernte von 16. Juni bis 25. August, für die Maisernte und
die Weintraubenlese von 11. August bis 17. November und für die Ernte sonstiger
Ölsaaten wie zum Beispiel Sonnenblumen in der Zeit von 11. August bis 22.
September 2019. Die Ferienreise-Verordnung bleibt hiervon unberührt.
Wissing bittet Landwirte und
Winzer, vor der Ernte dafür zu sorgen, dass Licht und Bremsen sowie die
Bereifung der Schlepper, Erntefahrzeuge und Anhänger funktionstüchtig sind.
Gleichzeitig weist er die Autofahrer auf die ungewohnten Abmessungen und
Geschwindigkeiten der landwirtschaftlichen Fahrzeuge hin: Erntefahrzeuge wie
Mähdrescher oder Rübenvollernter fahren in der Regel besonders langsam.
Autofahrer schätzen die ungewohnte Länge von Transportzügen beim Überholen
häufig falsch ein, heißt es aus dem Landwirtschaftsministerium.