Beim Umtausch von Führerscheinen hat sich eine
Neuerung ergeben: Papierführerscheine müssen zum Teil schon in den nächsten
zwei bis drei Jahren umgetauscht werden. Entscheidend ist hier das Geburtsjahr
des Halters bzw. der Halterin.
Umtauschfristen für Besitzer von Papierführerscheinen:
Kartenführerscheine müssen, wie bereits berichtet, nur
dann umgetauscht werden, wenn sie bis einschließlich 18. Januar 2013
ausgestellt wurden. Ausschlaggebend für die Fristen ist in dem Fall das Ausstellungsdatum.
Umtauschfristen für Besitzer von Kartenführerscheinen, die bis einschließlich 18.1.2013 ausgestellt wurden:
Es empfiehlt sich, den Umtausch so spät wie möglich zu
beantragen, denn der neue Führerschein wird 15 Jahre gültig sein – und zwar ab
dem Tag der Ausstellung.
Der Umtauschantrag kann sowohl bei der Führerscheinstelle in der Kreisverwaltung
als auch bei den Verbandsgemeindeverwaltungen gestellt werden. Hierfür werden
folgende Unterlagen benötigt: Führerschein, Ausweis und ein biometrisches Passbild.
Wichtig: Der Antrag muss persönlich gestellt werden. Sobald der Führerschein abholbereit
ist, wird per Post eine schriftliche Benachrichtigung sowie eine Rechnung mit
Vollmacht versandt. Die Umschreibungskosten in Höhe von 24,00 € können per Überweisung
beglichen werden.