Hürden für Förderung gesenkt
Einstimmig beschloss der Jugendhilfeausschuss des
Donnersbergkreises (JHA) in seiner 13. Sitzung die Überarbeitung der
"Richtlinien des Donnersbergkreises zur Förderung der Kinder- und
Jugendarbeit". Diese gelten für Mittel, die der Kreis auf Basis des Achten
Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB XIII) jährlich zur Förderung der Kinder- und
Jugendarbeit und für Einrichtungen der Jugendpflege bereitstellt. Für die Maßnahmen
können Zuschüsse beantragt werden, die das Jugendamt im Rahmen dieser
Richtlinien vergibt. Am 1. Juni 2019 soll die neue Version in Kraft treten.
Jugendpfleger Stefan Balzer hatte das Dokument aus dem
Jahre 2003 gründlich überarbeitet und dabei großen Wert auf eine bessere
Nutzerfreundlichkeit gelegt. "Mit dieser Aktualisierung und Optimierung
für potenzielle Antragsteller soll die Kinder- und Jugendarbeit im Kreis auf
zukunftsfähige Füße gestellt werden", erläuterte Landrat Rainer Guth.
Dass zudem auch die Förderbeträge erhöht wurden, fand
die Zustimmung des Gremiums, das noch einen Schritt weiter ging und die
vorgeschriebene Mindestdauer förderwürdiger Veranstaltungen einstimmig von bisher 5
Stunden pro Tag auf 4 Stunden reduzierte. Landrat Guth sieht diese Änderung als
einen Versuch an, dessen Auswirkung auf das Antragsvolumen nach einem Jahr
evaluiert werden soll.