Hürden für Förderung gesenkt

    Einstimmig beschloss der Jugendhilfeausschuss des Donnersbergkreises (JHA) in seiner 13. Sitzung die Überarbeitung der "Richtlinien des Donnersbergkreises zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit". Diese gelten für Mittel, die der Kreis auf Basis des Achten Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB XIII) jährlich zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit und für Einrichtungen der Jugendpflege bereitstellt. Für die Maßnahmen können Zuschüsse beantragt werden, die das Jugendamt im Rahmen dieser Richtlinien vergibt. Am 1. Juni 2019 soll die neue Version in Kraft treten.

    Jugendpfleger Stefan Balzer hatte das Dokument aus dem Jahre 2003 gründlich überarbeitet und dabei großen Wert auf eine bessere Nutzerfreundlichkeit gelegt. "Mit dieser Aktualisierung und Optimierung für potenzielle Antragsteller soll die Kinder- und Jugendarbeit im Kreis auf zukunftsfähige Füße gestellt werden", erläuterte Landrat Rainer Guth.

    Dass zudem auch die Förderbeträge erhöht wurden, fand die Zustimmung des Gremiums, das noch einen Schritt weiter ging und die vorgeschriebene Mindestdauer förderwürdiger Veranstaltungen einstimmig von bisher 5 Stunden pro Tag auf 4 Stunden reduzierte. Landrat Guth sieht diese Änderung als einen Versuch an, dessen Auswirkung auf das Antragsvolumen nach einem Jahr evaluiert werden soll.

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