Meldepflicht für geschützte Tierarten

    Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass die Haltung von lebenden Wirbeltieren (Säugetieren, Vögeln, Reptilien, Amphibien und Fischen) besonders geschützter Arten der Unteren Naturschutzbehörde schriftlich anzuzeigen ist. Und zwar unverzüglich, nachdem das Tier in Besitz genommen wurde. Für bereits bestehende Haltungen muss diese Anzeige nachgeholt werden.

    Zu- und Abgänge von Wirbeltieren besonders geschützter Arten sind der Kreisverwaltung unverzüglich in schriftlichen Veränderungsanzeigen zu melden. Zur Frage, ob es sich im Einzelfall um ein streng oder besonders geschütztes Tier handelt, erteilt Jennifer Beutel, unter Tel. 06352 / 710-146 oder E-Mail an jbeutel@ donnersberg.de Auskunft.

    Die im Rahmen der Meldepflicht abgegebenen Anzeigen müssen für jedes einzelne Tier Angaben über Art, Alter, Geschlecht, Herkunft oder Verbleib, Standort, Verwendungszweck und Kennzeichen enthalten. Zudem sollten die für den Herkunftsnachweis erforderlichen Unterlagen beigefügt werden. Ebenso wie der Verkauf oder die sonstige Abgabe ist die Verlegung des regelmäßigen Standorts geschützter Wirbeltiere, etwa infolge eines Wohnungswechsels oder als längerfristige anderweitige Unterbringung z. B. zu Pflege- oder Zuchtzwecken, anzuzeigen.

     

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