Die Kreisverwaltung
weist darauf hin, dass die Haltung von lebenden Wirbeltieren (Säugetieren, Vögeln,
Reptilien, Amphibien und Fischen) besonders geschützter Arten der Unteren
Naturschutzbehörde schriftlich anzuzeigen ist. Und zwar unverzüglich, nachdem
das Tier in Besitz genommen wurde. Für bereits bestehende Haltungen muss diese
Anzeige nachgeholt werden.
Zu- und Abgänge von
Wirbeltieren besonders geschützter Arten sind der Kreisverwaltung unverzüglich in
schriftlichen Veränderungsanzeigen zu melden. Zur Frage, ob es sich im
Einzelfall um ein streng oder besonders geschütztes Tier handelt, erteilt
Jennifer Beutel, unter Tel. 06352 / 710-146 oder E-Mail an jbeutel@ donnersberg.de Auskunft.
Die im Rahmen der
Meldepflicht abgegebenen Anzeigen müssen für jedes einzelne Tier Angaben über
Art, Alter, Geschlecht, Herkunft oder Verbleib, Standort, Verwendungszweck und
Kennzeichen enthalten. Zudem sollten die für den Herkunftsnachweis
erforderlichen Unterlagen beigefügt werden. Ebenso wie der Verkauf oder die
sonstige Abgabe ist die Verlegung des regelmäßigen Standorts geschützter
Wirbeltiere, etwa infolge eines Wohnungswechsels oder als längerfristige
anderweitige Unterbringung z. B. zu Pflege- oder Zuchtzwecken, anzuzeigen.