Umstrukturierung Rebflächen - Beihilfeanträge

    Ab sofort können bei der Kreisverwaltung Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2019 gestellt werden. Neu ist, dass es jetzt zwei Antragstermine für Teil 1 des Verfahrens gibt. Fürs Frühjahr 2019 gilt der Termin bis zum 31. Mai, für den Herbst vom 2. bis 30. September.

    Es  müssen alle Flächen, auch solche in Flurbereinigungsverfahren, beantragt werden, wenn sie im Herbst 2019 oder im Frühjahr 2020 gerodet werden und eine Förderung erhalten sollen.

    Im Januar des geplanten Pflanzjahres erfolgt die Antragstellung Teil 2. Es wird empfohlen, den Antrag über das Wein-Informationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz EDV-technisch unterstützt auszufüllen [wip.lwk-rlp.de]. Antragsformulare und das Merkblatt sind ansonsten über die Internetseite des zuständigen Ministeriums in Mainz  verfügbar.

    Nach einer Vor-Ort-Kontrolle erhalten die Antragsteller von der Kreisverwaltung eine Nachricht, ob die Beihilfe erfolgen kann. Bis dahin können auf den beantragten Flächen keine Veränderungen vorgenommen werden. Weitere Auskunft unter Tel. 06352 / 710-209.

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