Viel Gesprächsstoff zuM Kita-Gesetz

    Exakt für den „Tag der Kinderbetreuung“ (13. Mai) hatten die Landräte Rainer Guth (Donnersbergkreis) und Ralf Leßmeister (Kreis Kaiserslautern) zum Info- und Meinungsaustausch rund ums rheinland-pfälzische Kita-Zukunftsgesetz eingeladen. Der Saal im Festhaus Winnweiler war gut gefüllt mit Kitaträgern und -leitungen, pädagogischen Fachkräften und Eltern. Insgesamt folgten rund 120 Interessierte für 55 Kitas der Einladung. „Vorschläge auf breiter Basis“ sollen nach Mainz getragen werden, ließ Landrat Guth bei der Eröffnung wissen.

    Die später am häufigsten angesprochenen Argumente lauteten: Der 2. Entwurf zum Kita-Gesetz sieht zwar einige erfreuliche Veränderungen vor, die jedoch nach übereinstimmenden Ansichten nicht ausreichend sind. Bei der kreisübergreifenden Veranstaltung stellte Jugendamtsleiterin Heike Frey Neuerungen des 2. Gesetzesentwurfs gegenüber der Erstfassung heraus. Es wurde konstatiert, dass die aktuelle Version (1. Lesung im Landtag am 16. Mai) Verbesserungen enthält, in wichtigen Punkten aber nachjustiert werden müsse.

    Landrat Ralf Leßmeister hatte die Moderation des Abends übernommen. Themenkärtchen, die von den Teilnehmenden vorab an Pinnwänden angebracht werden konnten, bildeten den Ausgangspunkt für eine Diskussion mit teils sehr engagierten Statements. Kritisiert wurde insbesondere die aktuelle Personalberechnung pro Kitagruppe in dem Sinne, dass der ohnehin knappe „Schlüssel“ Urlaub, Krankheit und Fortbildungszeiten der Erzieherinnen nicht abbilde. Im neuen Gesetz solle Arbeitsverdichtung ohne Personalanpassung festgeschrieben werden, weiterer Mehraufwand sei aber nicht leistbar, wurde bekräftigt. Und wörtlich: „Die bestehende Überlastung potenziert sich und unsere Kinder bleiben auf der Strecke."

    Um den künftigen Rechtsanspruch auf durchgehend siebenstündige Kita-Betreuung samt Mittagessen zu gewährleisten, ist ein Mehr an Personal und Ausstattung nötig. Für beides sei im Gesetz keine ausreichende Mitfinanzierung des Landes vorgesehen, kritisierten (nicht nur) einige Kitaträger. Ebenso die Tatsache, dass bauliche Anforderungen in älteren Kitagebäuden die Finanzkraft der Kommunen und freien Träger bei Weitem übersteigen, die Landesförderung aber nur auf die Schaffung neuer Plätze abziele. Kita-Bedarfsplanung und Abrechnungssysteme würden mit der Gesetzesnovelle hoch kompliziert. Dies bedeute ebenso mehr Zeitaufwand wie die (ansonsten zu begrüßende) Stärkung der Elternrechte.

    Die gesammelten Argumente werden nun zusammengefasst und in einem gemeinsamen Schreiben der beiden Landräte ans Land weitergeleitet.

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