Zum 1.1.2020 werden im Donnersbergkreis die
Müllgebühren deutlich ansteigen. Hintergrund für die Anpassung ist die
Tatsache, dass die Abfallwirtschaft fürs Jahr 2018 eine Unterdeckung von 1,5
Mio. € aufweist. Dass an der Gebührenschraube gedreht werden muss, war schon in
der Oktobersitzung breit diskutiert worden. Allerdings forderte der Kreistag,
das beauftragte Büro Teamwerk möge zumindest ein Teil der zuvor geltenden
„sozialen Komponente“ in die Folgezeit hinüberretten. Das ist mit der
Neukalkulation gelungen, die in der Sitzung am 19. November breite Zustimmung fand.
Drei Aspekte sind gegenüber der ersten Kalkulation
hervorzuheben: Die Babytonne fürs erste Kind und das 1. Lebensjahr bleibt
gebührenfrei. (Die sogenannte Pflegetonne wird als Zusatztonne Restabfall
gebührenpflichtig). Der Kreis trägt weiterhin die Entsorgungskosten für
Silofolien und Kanister aus der Landwirtschaft – nur müssen Landwirte diese nun
selbst bei der Deponie in Eisenberg anliefern. Die nach Personenzahl
gestaffelten Gebühren werden so gedeckelt, dass sie ab einer Haushaltgröße
über 8 Personen nicht weiter ansteigen.
Die sozial motivierten Vergünstigungen ergeben
insgesamt Mindereinnahmen von gut 23.000 €, wurde in der Sitzung erläutert. Da
sie gemäß des kommunalen Abgabegesetzes nicht aus der Grundgebühr subventioniert
werden dürfen, würden sie aus Erlösen der Photovoltaikanlage auf der
Eisenberger Deponie und Entgelten des Dualen Systems finanziert. Einig war man sich im Kreistag darüber, dass das
bestehende Gebührenmodell im Sinne von Abfallvermeidung und Verursacherprinzip
nicht zeitgemäß ist und eine grundsätzliche Überarbeitung nötig sei. Mit der
konzeptionellen Weiterführung solle (im Umweltausschuss) unverzüglich begonnen
werden, wurde vereinbart.
Die nun gefundenen Regelungen sind in die Neufassungen
von Abfallsatzung und Gebührensatzung des Donnersbergkreises eingegangen. Deren
Wortlaute werden demnächst öffentlich bekannt gemacht.
Die neuen Abfallgebühren auf einen Blick: