Konsens bei neuer Gebührenkalkulation

    In seiner jüngsten Sitzung verabschiedete der Kreistag des Donnersbergkreises eine Anpassung der Müllgebühren. Das Gremium war damit der Gebührenplankalkulation gefolgt, die das Büro "teamwerk AG" für die Jahre 2020-2022 vorgelegt hatte. In dem Zug erging der Auftrag an die Verwaltung, die Gebühren- und Abfallsatzung entsprechend zu ändern und zur Beschlussfassung vorzulegen.

    Zuvor war der Jahresabschluss 2018 mit einem Jahresfehlbetrag von -488.000 Euro einstimmig angenommen und Landrat sowie Beigeordnete entlastet worden.

    Hintergrund für die unvermeidbare Gebührenerhöhung sind Verluste in der Abfallwirtschaft, aus denen zum Jahresende 2018 eine Unterdeckelung in Höhe von 1,42 Millionen Euro resultierte.

    Um dieses Minus sukzessive auszugleichen und einer weiter wachsenden Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben entgegenzuwirken, hat teamwerk verschiedene Maßnahmen nahegelegt, die im Kreistag intensiv diskutiert wurden. Einig waren sich die Fraktionen, dass der soziale Aspekt bei der Gebührenkalkulation nicht vernachlässigt werden dürfe. Dem steht entgegen, dass das zugrundeliegende Kommunalabgabengesetz (KAG) soziale Kriterien nicht berücksichtigt. Die gebührenfreie Windeltonne ist demnach ebenso gesetzeswidrig wie die Deckelung der Gebühren ab einer bestimmten Personenzahl in einem Haushalt.

    Die meisten Kernaussagen der Parteien bündelte Landrat Rainer Guth letztlich in einem Kompromissvorschlag, der ohne Gegenstimme bei nur drei Enthaltungen angenommen wurde: Die Windeltonne bleibt für junge Familien beim erstgeborenen Kind im ersten Jahr gebührenfrei, und auch die Gebührendeckelung soll weiterhin umgesetzt werden, allerdings erst ab einer Haushaltsgröße von acht Personen. Finanzieren ließe sich dies aus den Erträgen, die die PV-Anlage auf der Eisenberger Deponie generiert, so der Landrat, der die Subventionierung der Windeltonne zumindest teilweise sichern möchte.

    Rege diskutiert wurde zudem die jährliche Sammlung der landwirtschaftlichen Silofolien, die laut teamwerk nicht unter die Verwertungs- und Beseitigungspflicht des Landkreises fällt und deshalb nicht gebührenfinanziert werden darf. Hier kommt der Kreis den Landwirten entgegen: Silofolien und Kanister werden weiterhin kostenfrei entsorgt, wenn sie an der Deponie Eisenberg (gebührenfrei) angeliefert werden.

    Ein weiteres Thema rund um die Abfallwirtschaft war die mögliche Rekommunalisierung der Hauptentsorgungsleistungen. Aus Gründen der Unwirtschaftlichkeit sprach sich der Kreistag einstimmig dagegen aus, nachdem zuvor detaillierte Berechnungen vorgelegt wurden.

    Nach der Kreistagssitzung im November 2018 war die "teamwerk AG" mit der Prüfung dieser Fragestellung betraut worden. Betrachtet wurden in diesem Zusammenhang Entsorgung- und Behandlungsleistungen, Sammlung von Sperrabfall und Müllgroßbehältern, außerdem das Behältermanagement und die behältergestützte Sammlung von Rest- und Bioabfall sowie Altpapier. Fazit: Die Eigenerledigung ist aktuell unwirtschaftlich – sie liegt mehr als 500.000 Euro pro Jahr über den aktuellen Kosten für die sogenannte Dritterledigung. Alternativ denkbar ist eine Kooperation über die Kreisgrenzen hinweg. Dies soll auch künftig als Möglichkeit im Blick behalten werden.

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