Neue Bestimmungen im Kontext Corona

    Seit 9. Dezember gilt in Rheinland-Pfalz eine neue Landesverordnung zur Absonderung von mit SARS-CoV-2 infizierten oder Krankheitsverdächtigen sowie deren Mitbewohner*innen und Kontaktpersonen. Die hauptsächlichen Veränderungen bestehen darin, dass positiv Getestete und Covid-19-Krankheitsverdächtige sich selbst in häusliche Absonderung (Quarantäne) begeben und ihre engen Kontaktpersonen informieren müssen. Die Zeit der Absonderung wurde bei den Kontaktpersonen auf 10 Tage seit dem letzten Kontakt zum Infizierten verkürzt.

    Für Haushaltsangehörige gilt, dass weiterhin 14 Tage Absonderung einzuhalten sind (mit Möglichkeit der Freitestung nach 10 Tagen) Personen die im Zusammenhang mit Corona-Ausbrüchen in Schulen und Kitas stehen, können sich bereits nach 5 Tagen und Symptomfreiheit „freitesten“. Die Verkürzung der Absonderungsfrist  ist dem Gesundheitsamt mit dem negativen Testergebnis nachzuweisen.

    Das Kreis-Gesundheitsamt bittet um Beachtung, dass künftig von dort keine Bescheide (zum Gebot der Absonderung) mehr ausgestellt werden, sondern nur noch Bescheinigungen (z. B. zur Vorlage beim Arbeitgeber); diese können per E-Mail an angefordert werden. Die Corona-Hotline des Gesundheitsamtes ist weiterhin montags bis mittwochs von 8 bis 16 Uhr, donnerstags bis 18 Uhr und freitags bis 14 Uhr unter Tel. 06352 / 710-500 erreichbar. Der Wortlaut der neuen Landesverordnung ist unter www.corona.rlp.de/ Rechtsgrundlagen abrufbar.  

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