Neue Bestimmungen im Kontext Corona
Seit
9. Dezember gilt in Rheinland-Pfalz eine neue Landesverordnung zur Absonderung
von mit SARS-CoV-2 infizierten oder Krankheitsverdächtigen sowie deren
Mitbewohner*innen und Kontaktpersonen. Die hauptsächlichen Veränderungen bestehen
darin, dass positiv Getestete und Covid-19-Krankheitsverdächtige sich
selbst in häusliche Absonderung (Quarantäne) begeben und ihre engen Kontaktpersonen
informieren müssen. Die Zeit der Absonderung wurde bei den Kontaktpersonen auf 10 Tage
seit dem letzten Kontakt zum Infizierten verkürzt.
Für
Haushaltsangehörige gilt, dass weiterhin 14 Tage
Absonderung einzuhalten sind (mit Möglichkeit der Freitestung nach
10 Tagen) Personen die im Zusammenhang mit Corona-Ausbrüchen in Schulen und Kitas stehen, können
sich bereits nach 5 Tagen und Symptomfreiheit „freitesten“. Die Verkürzung
der Absonderungsfrist ist dem Gesundheitsamt
mit dem negativen Testergebnis nachzuweisen.
Das
Kreis-Gesundheitsamt bittet um Beachtung, dass künftig von dort keine Bescheide
(zum Gebot der Absonderung) mehr ausgestellt werden, sondern nur noch Bescheinigungen
(z. B. zur Vorlage beim Arbeitgeber); diese können per E-Mail an
angefordert werden. Die Corona-Hotline des Gesundheitsamtes ist weiterhin montags
bis mittwochs von 8 bis 16 Uhr, donnerstags bis 18 Uhr und freitags bis 14 Uhr unter
Tel. 06352 / 710-500 erreichbar. Der Wortlaut der neuen Landesverordnung ist
unter www.corona.rlp.de/ Rechtsgrundlagen
abrufbar.