Anträge für Rebpflanzungen 2020
Anträge zur Teilnahme
am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2020 können bis 31. Januar gestellt werden. Damit
beginnt der zweite Teil des Antragsverfahrens. Für Flächen in
Flurbereinigungsverfahren endet die Antragsfrist im Jahr der Besitzeinweisung am
30. April. Auskunft zum Verfahren gibt im Kreishaus Frau Pirkl unter Tel. 06352
/ 710-209.
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass
die jetzt beantragten Flächen bereits in Teil 1 des Antragsverfahrens gemeldet
wurden und einen positiven Rodungsbescheid erhalten haben. Ein „Nachmelden“ ist
nicht möglich. Das mit EU-Mitteln finanzierte Umstrukturierungsprogramm bietet
interessierten Winzerinnen und Winzern die Möglichkeit, ihre Rebflächen bei der
Wiederbepflanzung optimal auf zukünftige Markterfordernisse auszurichten. Für
aufzubauende Rebflächen gibt es Zuschüsse zwischen 6.000 und 32.000 € pro
Hektar. Die Zuschusshöhe richtet sich nach Lage der Fläche und
Bewirtschaftungsintensität. Anträge können über das Weininformationsportal
(WIP) der Landwirtschaftskammer elektronisch gestellt werden unter https://wip.lwk-rlp.de/. Ansonsten stehen auf der Homepage des Ministeriums Richtlinie
und Antragsformulare zum Herunterladen bereit: https://mwvlw.rlp.de/de/themen/weinbau/umstrukturierung/