Flächen zur Futternutzung frei

    Das Referat Landwirtschaft der Kreisverwaltung weist auf eine aktuelle Verfügung des Mainzer Landwirtschaftsministeriums hin. Wegen der Trockenheit in den letzten Jahren kam es bei Viehbetrieben zu Futterengpässen. Um die Versorgung der Tiere sicher zu stellen, hat Minister Dr. Volker Wissing landesweit ökologische Vorrangflächen zur Futternutzung freigegeben.

    Der Landwirtschaftsminister genehmigt Landwirten somit, ökologische Vorrangflächen ab 16. Juli zur Beweidung zu nutzen oder zu Futterzwecken zu mähen. Das bedeutet: Landwirte, die im Rahmen der Beantragung von Direktzahlungen zur Bereitstellung von Vorrangflächen (Greening) verpflichtet sind, dürfen brachliegende Ackerflächen nach Artikel 46 Absatz 2a der entsprechenden EU-Verordnung durch Beweidung oder Schnittnutzung zu Futterzwecken nutzen. Nicht unter diese Ausnahmegenehmigung fallen Honigbrachen.

    • Bei Rückfragen kann man sich unter Tel. 06352/ 710-253/-266/-353 oder -366 an die Kreisverwaltung wenden.  

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