Das Referat
Landwirtschaft der Kreisverwaltung weist auf eine aktuelle Verfügung des
Mainzer Landwirtschaftsministeriums hin. Wegen der Trockenheit in den letzten Jahren
kam es bei Viehbetrieben zu Futterengpässen. Um die Versorgung der Tiere sicher
zu stellen, hat Minister Dr. Volker Wissing landesweit ökologische Vorrangflächen
zur Futternutzung freigegeben.
Der Landwirtschaftsminister genehmigt Landwirten somit,
ökologische Vorrangflächen ab 16. Juli zur Beweidung zu nutzen oder zu
Futterzwecken zu mähen. Das bedeutet: Landwirte, die im Rahmen der Beantragung
von Direktzahlungen zur Bereitstellung von Vorrangflächen (Greening)
verpflichtet sind, dürfen brachliegende Ackerflächen nach Artikel 46 Absatz 2a
der entsprechenden EU-Verordnung durch Beweidung oder Schnittnutzung zu
Futterzwecken nutzen. Nicht unter diese Ausnahmegenehmigung fallen
Honigbrachen.
Bei Rückfragen kann man sich unter Tel. 06352/ 710-253/-266/-353
oder -366 an die Kreisverwaltung wenden.
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