Resolution zum Westpfalz-Klinikum

    Die Corona-Krise hat die Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz (auch finanziell) vor bisher ungekannte Herausforderungen gestellt. Mit dieser Thematik hat sich der Kreistag am 1. Juli befasst und eine Resolution beschlossen. Darin wird die Landesregierung aufgefordert, sich beim Bund dafür einzusetzen, dass für 2020 in den Kliniken das Selbstkostendeckungsprinzip angewandt wird. Notwendige Investitionen der Krankenhäuser sollen zudem rückwirkend zu 100 % bezuschusst werden.

    Bezüglich des Westpfalz-Klinikums wird in der Resolution ausgeführt, dass es – ebenso wie andere Kliniken im Land – aufgrund der Pandemie die Auslastung mit Patienten drastisch herunterfahren musste, um ausreichende Kapazitäten für ankommenden Corona-Patienten vorzuhalten. Allein durch abgesagte Operationen habe das Klinikum, bei gleichzeitig anfallenden Mehrkosten, pro Woche Einnahmen in Millionenhöhe eingebüßt. Wörtlich heißt es dazu: „Die Hilfen des Bundes, die das Krankenhausentlastungsgesetz vorsieht, reichen nicht aus. Hier muss nachgebessert werden.“ Gefordert wird namentlich die kostendeckende Unterstützung wegen absichtlich herbeigeführter Betten-Leerstände, die Schaffung zusätzlicher Intensivbetten für Corona-Patienten und die Bereitstellung von Schutzausrüstung und Testkapazitäten. Unterstützt wird in der Resolution auch die Forderung von Ärztepräsident Klaus Reinhardt, wonach in den Kliniken ein Überhang an Kapazitäten (Krisen-Puffer) vorgehalten und durch den Staat finanziert werden sollte. Damit verbunden ist die Forderung, dass es auf keinen Fall zum Abbau von Personal kommen dürfe.

    Auch Grundsätzliches wird in der Resolution formuliert, wenn es heißt: Die Strategie für Krankenhäuser in ganz Deutschland müsse sich - vor wirtschaftlichen Aspekten - an Versorgungssicherheit und -qualität orientieren „Das System der Fallpauschalen muss hinterfragt und angepasst werden,“ wird gefordert und abschließend festgestellt: „Das Gesundheitswesen darf nicht dem Markt überlassen werden. Es ist eine zentrale Aufgabe des Sozialstates dafür zu sorgen, dass kranke Menschen bedarfsgerecht und würdevoll behandelt, gepflegt und versorgt werden“. Gebraucht würden moderne und leistungsfähige Krankenhäuser, die technisch, baulich und mit ihrer Mitarbeiterkonzeption auch künftig in der Lage sind, Krisen zu bewältigen.

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