Auf eine Warnung, die das Landeskriminalamt und
die Verbraucherzentrale gemeinsam veröffentlicht haben, macht der Kreisseniorenrat des Donnersbergkreises aufmerksam. Es geht dabei um das sogenannte "Schulter-Surfen". Mit dieser Masche gelingt es unbekannten Tätern immer wieder, Geldkarten und Geheimzahlen zu erschleichen, um Geld von fremden
Konnten abzuheben. Seit Juni gelang es Tätern in Rheinland-Pfalz bereits mehr als zehn Mal größere Summen zu erbeuten.
Die Vorgehensweise der Täter ist
unterschiedlich:
Zunächst schauen die Betrüger ihrem "Opfer"
bei der Eingabe ihrer PIN über die Schulter (daher der Begriff „shoulder
surfing). Nachdem sie die PIN ausgespäht haben,
wird die beobachtete Person während des Geldabhebens abgelenkt, um an die
Bankkarte zu gelangen. Sie verwickeln den Bankkunden in ein Gespräch und während er abgelenkt
ist, entwendet einer der beiden Täter die Geldkarte aus dem Ausgabeschlitz. Entweder wird die Karte dann durch eine unechte Karte ausgetauscht
oder es wird vorgetäuscht, die Geldkarte sei vom Automaten eingezogen worden. Eine andere Variante gestaltet sich so, dass der Kunde nach Erledigung der Bankgeschäfte zurückgerufen wird unter dem Vorwand, dass er Geld im
Automaten vergessen habe. Die Täter bitten das Opfer, diesen Umstand zu
prüfen, indem die EC-Karte erneut in den Automaten eingeführt wird. So
gelangen sie an die PIN und mit einem Ablenkungsmanöver auch an die
Bankkarte.
Das Landeskriminalamt und die
Verbraucherzentrale haben in ihrer Reihe „Genug Betrug“ Empfehlungen herausgegeben, die beim Benutzen von Geldautomaten zu beachten sind und die gegen Trickbetrüger wappnen. Zwei davon lauten:
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Achten Sie bei der PIN-Eingabe darauf, dass Sie
von niemandem beobachtet werden können. Sorgen Sie für einen ausreichenden
Sicherheitsabstand zu anderen Personen. Bitten Sie aufdringliche Personen
oder angebliche Hilfesuchende höflich aber bestimmt, auf Distanz zu
bleiben.
Brechen Sie im Zweifelsfall die Transaktion ab
und lassen Sie Ihre Karte nicht aus den Augen.
Decken Sie das Tastaturfeld während der
PIN-Eingabe mit ihrer freien Hand oder mit einem Gegenstand ab.
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Nach
Erledigung der Bankgeschäfte sollte unmittelbar überprüft werden, ob die eigene
EC-Karte noch vorhanden ist. Haben Sie den Verdacht, dass jemand Ihre Kartendaten
ausgelesen hat, veranlassen Sie umgehend eine Sperrung der EC-Karte: 116 116
(bundesweiter Sperrnotruf).
Das können Sie auch aus dem Urlaub im Ausland unter
der Vorwahl für Deutschland +49 tun.
Mehr Informationen und Empfehlungen
für einen sicheren Umgang mit Zahlungskarten sowie über Bezahlen im Netz oder
per Smartphone finden Sie unter www.polizei-beratung.de sowie auf der Homepage der Verbraucherzentrale.