In einer Pressemeldung teilt das Landwirtschaftsministerium mit, dass
Transporte für Getreide, Mais, Ölsaaten und Trauben während der Erntezeit in
Rheinland-Pfalz auch an Sonn- und Feiertagen erlaubt sind.
„Unsere Landwirte versorgen uns mit wichtigen Lebensmitteln aus der
Region. Damit die Ernte rechtzeitig und in guter Qualität eingefahren werden
kann, sind Erntetransporte stellenweise auch an Sonn- und Feiertagen notwendig “, so
Landwirtschaftsminister Dr. Volker Wissing und bittet Auto- und Erntefahrer um gegenseitige
Rücksichtnahme.
Laut Pressemeldung gilt die Ausnahmegenehmigung
in der Getreide- und Rapsernte von 28. Juni bis 30. August, für die Maisernte
und die Weintraubenlese von 16. August bis 15. November und für die Ernte sonstiger
Ölsaaten wie zum Beispiel Sonnenblumen in der Zeit von 16. August bis 20.
September 2020. Die Ferienreise-Verordnung bleibt
hiervon unberührt.
Wissing bittet Landwirte und Winzer, vor der Ernte dafür zu sorgen, dass
Licht und Bremsen sowie die Bereifung der Schlepper, Erntefahrzeuge und
Anhänger funktionstüchtig sind. Gleichzeitig weist er die Autofahrer auf die
ungewohnten Abmessungen und Geschwindigkeiten der landwirtschaftlichen
Fahrzeuge hin: Erntefahrzeuge wie Mähdrescher oder Rübenvollernter fahren in
der Regel besonders langsam. Autofahrer schätzen die ungewohnte Länge von
Transportzügen beim Überholen häufig falsch ein, heißt es aus dem Landwirtschaftsministerium.