"Vorfahrt" für den Krötenschutz
Wenn demnächst die Kröten wieder ihre „Wanderungen“ zum Laichgewässer
Kahlenbergweiher aufnehmen, sollen sie in den Abend- und Nachtstunden
„Vorfahrt“ bekommen. Die Verkehrsbehörde im Kreishaus hat im Hinblick auf die bevorstehende
Krötenwanderung die abendliche Straßensperrung angeordnet. Als Starttermin ist zwar
der 1. März angegeben, gesperrt wird aber erst, wenn tatsächlich Wanderaktivitäten
einsetzen.
Danach dürfen bis maximal 15. April die Landesstraßen 385 und 404 in der
Nähe des Kahlenbergweihers von 19 bis 5 Uhr (Winterzeit) bzw. 20 bis 6 Uhr
(Sommerzeit) nicht befahren werden. Die Umleitung erfolgt über die K 33 und die
L 400 zur L 386 und ist entsprechend
ausgeschildert. Mit der Maßnahme möchte der Donnersbergkreis im Zusammenwirken
mit dem NABU dazu beitragen, dass die Kröten gefahrlos die Fahrbahn überqueren
können. Autofahrer werden grundsätzlich gebeten, auf Straßen mit dem
Krötenschutzzeichen besonders aufmerksam zu fahren.